Verfassungsrechtliche Prüfung eines generellen Ausreiseverbots

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesinnenminister Seehofer hält ein generelles Ausreiseverbot verfassungsrechtlich derzeit nicht für möglich. Dies habe eine Prüfung seines Ministeriums ergeben, sagte Seehofer in Berlin. Für einen solchen Schritt gebe es hohe rechtliche Hürden.

Bitte senden Sie mir die Dokumente zu diesem Vorgang zu. Dies betrifft den Auftrag zur Prüfung und das Prüfungsergebnis selbst.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Stephan Weinberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bundesinnenminister Seehofer hält ein generelles Aus…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Verfassungsrechtliche Prüfung eines generellen Ausreiseverbots [#217227]
Datum
2. April 2021 12:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bundesinnenminister Seehofer hält ein generelles Ausreiseverbot verfassungsrechtlich derzeit nicht für möglich. Dies habe eine Prüfung seines Ministeriums ergeben, sagte Seehofer in Berlin. Für einen solchen Schritt gebe es hohe rechtliche Hürden. Bitte senden Sie mir die Dokumente zu diesem Vorgang zu. Dies betrifft den Auftrag zur Prüfung und das Prüfungsergebnis selbst. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weinberger Anfragenr: 217227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217227/ Postanschrift Stephan Weinberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Der Antrag wurde abgelehnt.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Verfassungsrechtliche Prüfung eines generellen Ausreiseverbots
Datum
29. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag wurde abgelehnt.