Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anlässlich der Verlängerung einer Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung

Protokolle, Aktenvermerke, Begründungen und sonstige Dokumente und amtlichen Informationen in Bezug auf die Thüringer Verordnung zur fortlaufenden Anpassung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. August 2020, aus denen hervorgeht,

1. wie Sie als Verordnungsgeber zu der Schlussfolgerung gelangt sind, dass die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung GEEIGNET ist, Infektionen mit SARS-CoV-2 zu verhindern;

fügen Sie bitte insbesondere amtliche Informationen zu der Frage bei, wie Sie zu dem Schluss gelangt sind, dass die Eignung nicht eine Mund-Nasen-Bedeckung von einer gewissen Mindestgüte erfordert, sondern dass beliebige selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase ausreichen,

2. welche milderen Mittel im Vergleich zu einer Maskenpflicht Sie geprüft und aus welchem Grund Sie diese Mittel verworfen haben und eine Maskenpflicht im verordneten Umfang für NOTWENDIG erachten;

fügen Sie bitte insbesondere amtliche Informationen zu der Frage bei, warum eine Maskenpflicht während des Sprechens zur Vermeidung des Auswurfs von Tröpfchen nicht für ausreichend erachtet wird;

erteilen Sie bitte weiterhin amtliche Informationen zu der Untersuchung des Aspekts, warum es nicht ausreichend erscheint, wenn gefährdeten Personen (sog. Risikopatienten) das Tragen eines Atemschutzes zum Eigenschutz empfohlen wird,

3. welche Abwägungen zur Frage der ANGEMESSENHEIT einer Maskenpflicht Sie angestellt haben und welche Erwägungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Virologie, der Mikrobiologie, der Psychologie und Psychiatrie, der Arbeitsmedizin, sonstigen Bereichen der Medizin, der Verhaltensforschung, der Volkswirtschaftslehre und anderen einschlägigen Wissenschaftsgebieten in Ihre Überlegungen eingeflossen sind;

fügen Sie bitte insbesondere sämtliche amtliche Informationen bei, aus denen hervorgeht, inwieweit Sie sich mit folgenden Aspekten einer Maskenpflicht befasst haben:
a) gesundheitliche Gefahren durch Vermehrung von Krankheitserregern in Mund-Nasen-Bedeckungen, insbesondere bei zu erwartender oder regelmäßig beobachtbarer falscher Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen,
b) gesundheitliche – auch psychische – Gefahren durch häufige und länger andauernde (zum Beispiel bei stundenlangen Zugfahrten) Einschränkung der Atmungstätigkeit,
c) zu erwartende Auswirkungen des Tragens und des Anblicks von Masken auf die Persönlichkeitsentwicklung bei Menschen, vor allem bei Kindern,
d) wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelhandel durch Wegbleiben von Kunden, die die Maskenpflicht nicht erfüllen möchten,
e) Auswirkungen der Veränderung der Mobilität aufgrund von Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel wegen der Maskenpflicht meiden und individuelle Verkehrsmittel wie Pkws nutzen, insbesondere Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen (z. B. Staus und Parkplatznot an wichtigen Zielorten) und auf das Klima.

BITTE BEACHTEN SIE UNBEDINGT:
Maßgeblich für diese Anfrage ist der Stand vom 18. August 2020, dem Zeitpunkt der erneuten Verlängerung der Maskenpflicht. Soweit Sie sich auf Quellen und Erkenntnisse aus früherer Zeit berufen, die zum damaligen Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit einer Maskenpflicht begründet haben, sind die amtlichen Informationen beizufügen, aus denen sich ergibt, inwieweit und warum diese Quellen und Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung des Erkenntnisstandes vom 18. August 2020 noch der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Maskenpflicht dienen können.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle, …
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anlässlich der Verlängerung einer Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung [#196359]
Datum
31. August 2020 13:52
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle, Aktenvermerke, Begründungen und sonstige Dokumente und amtlichen Informationen in Bezug auf die Thüringer Verordnung zur fortlaufenden Anpassung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. August 2020, aus denen hervorgeht, 1. wie Sie als Verordnungsgeber zu der Schlussfolgerung gelangt sind, dass die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung GEEIGNET ist, Infektionen mit SARS-CoV-2 zu verhindern; fügen Sie bitte insbesondere amtliche Informationen zu der Frage bei, wie Sie zu dem Schluss gelangt sind, dass die Eignung nicht eine Mund-Nasen-Bedeckung von einer gewissen Mindestgüte erfordert, sondern dass beliebige selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase ausreichen, 2. welche milderen Mittel im Vergleich zu einer Maskenpflicht Sie geprüft und aus welchem Grund Sie diese Mittel verworfen haben und eine Maskenpflicht im verordneten Umfang für NOTWENDIG erachten; fügen Sie bitte insbesondere amtliche Informationen zu der Frage bei, warum eine Maskenpflicht während des Sprechens zur Vermeidung des Auswurfs von Tröpfchen nicht für ausreichend erachtet wird; erteilen Sie bitte weiterhin amtliche Informationen zu der Untersuchung des Aspekts, warum es nicht ausreichend erscheint, wenn gefährdeten Personen (sog. Risikopatienten) das Tragen eines Atemschutzes zum Eigenschutz empfohlen wird, 3. welche Abwägungen zur Frage der ANGEMESSENHEIT einer Maskenpflicht Sie angestellt haben und welche Erwägungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Virologie, der Mikrobiologie, der Psychologie und Psychiatrie, der Arbeitsmedizin, sonstigen Bereichen der Medizin, der Verhaltensforschung, der Volkswirtschaftslehre und anderen einschlägigen Wissenschaftsgebieten in Ihre Überlegungen eingeflossen sind; fügen Sie bitte insbesondere sämtliche amtliche Informationen bei, aus denen hervorgeht, inwieweit Sie sich mit folgenden Aspekten einer Maskenpflicht befasst haben: a) gesundheitliche Gefahren durch Vermehrung von Krankheitserregern in Mund-Nasen-Bedeckungen, insbesondere bei zu erwartender oder regelmäßig beobachtbarer falscher Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen, b) gesundheitliche – auch psychische – Gefahren durch häufige und länger andauernde (zum Beispiel bei stundenlangen Zugfahrten) Einschränkung der Atmungstätigkeit, c) zu erwartende Auswirkungen des Tragens und des Anblicks von Masken auf die Persönlichkeitsentwicklung bei Menschen, vor allem bei Kindern, d) wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelhandel durch Wegbleiben von Kunden, die die Maskenpflicht nicht erfüllen möchten, e) Auswirkungen der Veränderung der Mobilität aufgrund von Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel wegen der Maskenpflicht meiden und individuelle Verkehrsmittel wie Pkws nutzen, insbesondere Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen (z. B. Staus und Parkplatznot an wichtigen Zielorten) und auf das Klima. BITTE BEACHTEN SIE UNBEDINGT: Maßgeblich für diese Anfrage ist der Stand vom 18. August 2020, dem Zeitpunkt der erneuten Verlängerung der Maskenpflicht. Soweit Sie sich auf Quellen und Erkenntnisse aus früherer Zeit berufen, die zum damaligen Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit einer Maskenpflicht begründet haben, sind die amtlichen Informationen beizufügen, aus denen sich ergibt, inwieweit und warum diese Quellen und Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung des Erkenntnisstandes vom 18. August 2020 noch der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Maskenpflicht dienen können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196359/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens eingehender Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung unter Umständen auch etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt besonders für Anliegen, bei deren Klärung noch Partner einbezogen werden müssen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab. Bei Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie ggf. die gewünschten Informationen oder Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://www.tmasgff.de/covid-19<https://www.tmasgff.de/covid-19%20> und im Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter https://corona.thueringen.de/ . Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbeiterin bzw. de…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Automatische Antwort: Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anlässlich der Verlängerung einer Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung [
Datum
31. August 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens eingehender Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung unter Umständen auch etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt besonders für Anliegen, bei deren Klärung noch Partner einbezogen werden müssen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab. Bei Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie ggf. die gewünschten Informationen oder Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://www.tmasgff.de/covid-19<https://www.tmasgff.de/covid-19%20> und im Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter https://corona.thueringen.de/ . Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Informationsfreiheitsanfrage „Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung …
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
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Betreff
Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anlässlich der Verlängerung einer Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung [#196359]
Datum
2. Oktober 2020 07:49
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Informationsfreiheitsanfrage „Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anlässlich der Verlängerung einer Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung“ vom 31.08.2020 (#196359) haben Sie nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich ERWEITERE meine ANFRAGE anlässlich der im Web bekannt gemachten Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, die ab 30. September 2020 gelten soll, und deren § 6. Ich beziehe meine Anfrage nunmehr auch auf den Informationsstand von dem Tag, an dem diese Verordnung beschlossen wurde (vermutlich 30. September 2020). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196359/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Betreff
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Datum
2. Oktober 2020 07:49
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