Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)
Ich hatte das Bezirksamt Eimsbüttel vor über 14 Tagen über diverse unzulässig aufgestellte Veranstaltungs-Plakatierungen der SPD Eimsbüttel ("Niels Annen - Talk zur Wahl") im Sinne der einschlägigen Verfahrensanordnung informiert. Sowohl in einem (nachweislich eingegangenen) Schreiben an die Mitarbeiter_Innen der Zuständigkeit "Wildplakatierung" als auch an den Bezirksamtsleiter Herrn Dr. Torsten Sevecke (SPD) sowie einige CCs. Darin ist Ihnen auch meine lokale Berichterstattung bekannt gemacht worden ( www.goo.gl/AyoWF ).
Ich hätte gerne Einsicht in die Dokumente ihres in dieser causa gebotenen und ganz sicherlich erfolgten Verwaltungshandelns, aus denen Folgendes hervorgeht:
a1) In welcher Form hatte sich die SPD Eimsbüttel die Aufstellung dieser Plakate genehmigen lassen? Gem. Ziffer 5.1 oder gem. Ziffer 5.2 der hier einschlägigen "Verfahrensanweisung über die Werbung für politische Zwecke
auf öffentlichen Wegen"? Ich beziehe mich in diesem Punkt vorrangig auf den Veranstaltungsort Schäferskamp 1. Dieser liegt (so gerade noch) im Bezirk Eimsbüttel, gem. Ziffer 5.1 ist das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig.
a2) Wann (Datum) wurde die SPD Eimsbüttel (bzw. der V.i.d.P.) *offiziell* über die Verstösse beschieden und zur Beseitigung aufgefordert? Wie wurden diese bewertet? Ordnungswidrigkeit? Illegale Sondernutzung (gem. Ziffer 5.3). Ich möchte Einblick in das entsprechende Schreiben/Verwaltungsakte.
a3) In welcher Form ergingen diese Bescheide? Postalisch-Schriftlich? Per Email?
a4) Mit welcher Fristsetzung wurde die SPD Eimsbüttel (bzw. der Verantwortliche V.i.S.d.P.) aufgefordert, die Verstösse zu beseitigen? Oder wurde überhaupt keine Frist gesetzt? Welche Konsequenzen wurden den Verantwortlichen im Falle einer Fristüberschreitung angedroht?
a5) Wie hat das Bezirksamt Eimsbüttel reagiert, als nach Fristverzug immer noch Plakate an unzulässiugen Positionen auffindbar waren? Z.B. auf Baumcontainern unter der Hohe [U]Hoheluftbrücke, nahezu in Sichtweite des Bezirksamts Eimsbüttel. (Schwer vorstellbar, daß dies tatsächlich nicht wahrgenommen wurde.)
a6) Wer im Bezirksamt Eimsbüttel ist in der causa Veranstaltungsplakatverstösse (es ist ja offiziell noch keine Vorwahlzeit) federführend zuständig?
a7) Hat sich der Bezirksamtsleiter des Bezirksamts Eimsbüttel aufgrund seiner Parteimitgliedschaft in der causa „SPD-Veranstaltungsplaktverstösse“ für befangen erklärt? Liegt diese Befangenheitserklärung ggf. schriftlich vor? (klare Ja/Nein-Frage).
Auch im Interesse unserer Umwelt: Eine Anfertigung und Zusendung von Kopien ist verzichtbar, soweit diese nicht elektronisch verfügbar (PDF) sind. Gerne komme ich in das Bezirksamt und beschränkige mich auf Kopien des Notwendigen.
Ich hoffe sie sehen 'die Veranlassung' für die dringend gebotene "political correctness".
Ganz herzlichen Dank für Ihre zeitnahen Auskünfte.
Anfrage abgelehnt
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Datum29. Mai 2013
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2. Juli 2013
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haben Sie ganz herzlichen Dank für ihre überaus zügigen, ausgiebigen und gewiss mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellten Antworten. Trotz ihrer beeindruckenden Eloquenz hätte ich da noch einige Nachfragen:
Ursula Ebel schrieb:
> Die Anforderungen an die Werbung nach Ziffer 3 wurden erfüllt.
Wie schön.
NACHFRAGE b3) Frau Ebel, hätten Sie die herzensgrundgute Güte, mir zu erklären, warum Sie sich für klare Verstösse gegen 6.5.5, 6.5.8, 6.5.10, 6.5.15. 6.6.11 nicht interessieren?!?
Sämtliche von mir am 13./14. Mai monierten und fotografisch dokumentieren Verstösse (http://bit.ly/17kqQbh) sind ihrer Ansicht nach KEINE Verstösse?
> 30.06.1997 als genehmigt. Die Straße Schäferkamp ist im amtlichen
> Straßenverzeichnis nicht vorhanden. Daher kann diese Frage nicht
> beantwortet werden.
Touché. Der Straßenname war falsch geschrieben. Glückwunsch.
Mit einem Minimum an gutem Willen, ach was, sorgfältiger Bearbeitung wären sie innerhalb (dieser 4 Wochen Bearbeitungszeit...) dem EINZIGEN Link in meiner IFG-Anfrage gefolgt, zu meiner lokalen Berichterstattung. So wie deutlich über eintausend Mitbürgerinnen und Mitbürger! Schon im ersten Artikelbild wird klar, daß es um die SchäferkampsALLEE geht...
Auch eine Anfrage beim Beschwerdeführer oder der SPD Eimsbüttel (z.B. binnen dieser 4 Wochen...) hätte diesen Fehler ganz gewiss zeitnah aufklären können. SO viele Versanstaltungsorte gibt es in Eimsbüttel dann ja nun auch wieder nicht.
Stattdessen stellen Sie "nach Schema F" fest, die Strasse ist nicht existent und der Vorgang "leider" nicht bearbeitbar?
NACHFRAGE b4)
Darf ich aus diesem Statement implizit folgern, daß Sie sich die verlinkte Berichterstattung ÜBERHAUPT NICHT angeschaut haben?!?
NACHFRAGE b5) Entnehme ich ihren „Antworten“ a3 bis a4 korrekt, daß KEINERLEI Maßnahmen gegen die Plakatierungsverstösse der SPD (z.B. Wochenlang auf Baumcontainern - bit.ly/18nZbqK ) ergriffen wurden?
Herzlichen Dank noch einmal für ihre Auskunftsfreude!