Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)

Ich hatte das Bezirksamt Eimsbüttel vor über 14 Tagen über diverse unzulässig aufgestellte Veranstaltungs-Plakatierungen der SPD Eimsbüttel ("Niels Annen - Talk zur Wahl") im Sinne der einschlägigen Verfahrensanordnung informiert. Sowohl in einem (nachweislich eingegangenen) Schreiben an die Mitarbeiter_Innen der Zuständigkeit "Wildplakatierung" als auch an den Bezirksamtsleiter Herrn Dr. Torsten Sevecke (SPD) sowie einige CCs. Darin ist Ihnen auch meine lokale Berichterstattung bekannt gemacht worden ( www.goo.gl/AyoWF ).

Ich hätte gerne Einsicht in die Dokumente ihres in dieser causa gebotenen und ganz sicherlich erfolgten Verwaltungshandelns, aus denen Folgendes hervorgeht:

a1) In welcher Form hatte sich die SPD Eimsbüttel die Aufstellung dieser Plakate genehmigen lassen? Gem. Ziffer 5.1 oder gem. Ziffer 5.2 der hier einschlägigen "Verfahrensanweisung über die Werbung für politische Zwecke
auf öffentlichen Wegen"? Ich beziehe mich in diesem Punkt vorrangig auf den Veranstaltungsort Schäferskamp 1. Dieser liegt (so gerade noch) im Bezirk Eimsbüttel, gem. Ziffer 5.1 ist das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig.

a2) Wann (Datum) wurde die SPD Eimsbüttel (bzw. der V.i.d.P.) *offiziell* über die Verstösse beschieden und zur Beseitigung aufgefordert? Wie wurden diese bewertet? Ordnungswidrigkeit? Illegale Sondernutzung (gem. Ziffer 5.3). Ich möchte Einblick in das entsprechende Schreiben/Verwaltungsakte.

a3) In welcher Form ergingen diese Bescheide? Postalisch-Schriftlich? Per Email?

a4) Mit welcher Fristsetzung wurde die SPD Eimsbüttel (bzw. der Verantwortliche V.i.S.d.P.) aufgefordert, die Verstösse zu beseitigen? Oder wurde überhaupt keine Frist gesetzt? Welche Konsequenzen wurden den Verantwortlichen im Falle einer Fristüberschreitung angedroht?

a5) Wie hat das Bezirksamt Eimsbüttel reagiert, als nach Fristverzug immer noch Plakate an unzulässiugen Positionen auffindbar waren? Z.B. auf Baumcontainern unter der Hohe [U]Hoheluftbrücke, nahezu in Sichtweite des Bezirksamts Eimsbüttel. (Schwer vorstellbar, daß dies tatsächlich nicht wahrgenommen wurde.)

a6) Wer im Bezirksamt Eimsbüttel ist in der causa Veranstaltungsplakatverstösse (es ist ja offiziell noch keine Vorwahlzeit) federführend zuständig?

a7) Hat sich der Bezirksamtsleiter des Bezirksamts Eimsbüttel aufgrund seiner Parteimitgliedschaft in der causa „SPD-Veranstaltungsplaktverstösse“ für befangen erklärt? Liegt diese Befangenheitserklärung ggf. schriftlich vor? (klare Ja/Nein-Frage).

Auch im Interesse unserer Umwelt: Eine Anfertigung und Zusendung von Kopien ist verzichtbar, soweit diese nicht elektronisch verfügbar (PDF) sind. Gerne komme ich in das Bezirksamt und beschränkige mich auf Kopien des Notwendigen.

Ich hoffe sie sehen 'die Veranlassung' für die dringend gebotene "political correctness".
Ganz herzlichen Dank für Ihre zeitnahen Auskünfte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
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Betreff
Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)
Datum
29. Mai 2013 09:58
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich hatte das Bezirksamt Eimsbüttel vor über 14 Tagen über diverse unzulässig aufgestellte Veranstaltungs-Plakatierungen der SPD Eimsbüttel ("Niels Annen - Talk zur Wahl") im Sinne der einschlägigen Verfahrensanordnung informiert. Sowohl in einem (nachweislich eingegangenen) Schreiben an die Mitarbeiter_Innen der Zuständigkeit "Wildplakatierung" als auch an den Bezirksamtsleiter Herrn Dr. Torsten Sevecke (SPD) sowie einige CCs. Darin ist Ihnen auch meine lokale Berichterstattung bekannt gemacht worden ( www.goo.gl/AyoWF ). Ich hätte gerne Einsicht in die Dokumente ihres in dieser causa gebotenen und ganz sicherlich erfolgten Verwaltungshandelns, aus denen Folgendes hervorgeht: a1) In welcher Form hatte sich die SPD Eimsbüttel die Aufstellung dieser Plakate genehmigen lassen? Gem. Ziffer 5.1 oder gem. Ziffer 5.2 der hier einschlägigen "Verfahrensanweisung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Wegen"? Ich beziehe mich in diesem Punkt vorrangig auf den Veranstaltungsort Schäferskamp 1. Dieser liegt (so gerade noch) im Bezirk Eimsbüttel, gem. Ziffer 5.1 ist das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig. a2) Wann (Datum) wurde die SPD Eimsbüttel (bzw. der V.i.d.P.) *offiziell* über die Verstösse beschieden und zur Beseitigung aufgefordert? Wie wurden diese bewertet? Ordnungswidrigkeit? Illegale Sondernutzung (gem. Ziffer 5.3). Ich möchte Einblick in das entsprechende Schreiben/Verwaltungsakte. a3) In welcher Form ergingen diese Bescheide? Postalisch-Schriftlich? Per Email? a4) Mit welcher Fristsetzung wurde die SPD Eimsbüttel (bzw. der Verantwortliche V.i.S.d.P.) aufgefordert, die Verstösse zu beseitigen? Oder wurde überhaupt keine Frist gesetzt? Welche Konsequenzen wurden den Verantwortlichen im Falle einer Fristüberschreitung angedroht? a5) Wie hat das Bezirksamt Eimsbüttel reagiert, als nach Fristverzug immer noch Plakate an unzulässiugen Positionen auffindbar waren? Z.B. auf Baumcontainern unter der Hohe [U]Hoheluftbrücke, nahezu in Sichtweite des Bezirksamts Eimsbüttel. (Schwer vorstellbar, daß dies tatsächlich nicht wahrgenommen wurde.) a6) Wer im Bezirksamt Eimsbüttel ist in der causa Veranstaltungsplakatverstösse (es ist ja offiziell noch keine Vorwahlzeit) federführend zuständig? a7) Hat sich der Bezirksamtsleiter des Bezirksamts Eimsbüttel aufgrund seiner Parteimitgliedschaft in der causa „SPD-Veranstaltungsplaktverstösse“ für befangen erklärt? Liegt diese Befangenheitserklärung ggf. schriftlich vor? (klare Ja/Nein-Frage). Auch im Interesse unserer Umwelt: Eine Anfertigung und Zusendung von Kopien ist verzichtbar, soweit diese nicht elektronisch verfügbar (PDF) sind. Gerne komme ich in das Bezirksamt und beschränkige mich auf Kopien des Notwendigen. Ich hoffe sie sehen 'die Veranlassung' für die dringend gebotene "political correctness". Ganz herzlichen Dank für Ihre zeitnahen Auskünfte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen T…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)
Datum
30. Mai 2013 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 29.05.2013 eingegangen. Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes geprüft (Ansprechpartner: Herr Eggert, Tel. 040 / 42801 3407). Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. der o. g. Ansprechpartner Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen Aileen Röpcke Bezirksamt Eimsbüttel Interner Service Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Grindelberg 62-66 20144 Hamburg Tel.: 040 42801 - 2053 Fax: 040 42801 - 3699 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage nach § 1 Transparenzgesetz wird gem. § 12 Abs. 1 wie folgt beant…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)
Datum
27. Juni 2013 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage nach § 1 Transparenzgesetz wird gem. § 12 Abs. 1 wie folgt beantwortet: Zu a1) Die Werbeträger wurden mit dem amtlichen Vordruck beantragt und galten daher nach Ziffer 5.2 der Verfahrensanweisung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Wegen vom 30.06.1997 als genehmigt. Die Straße Schäferkamp ist im amtlichen Straßenverzeichnis nicht vorhanden. Daher kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zu a2) Es lagen gemäß Verfahrensanweisung keine Verstöße vor. Die SPD ist gem. Ziffer 2.1.1 Berechtigte außerhalb der Vorwahlzeit. Die Anforderungen an die Werbung nach Ziffer 3 wurden erfüllt. Zu a3) Siehe Antwort zu a2) Zu a4) Siehe Antwort zu a2) Zu a5) Siehe Antwort zu a2) Zu a6) Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes Zu a7) Der Bezirksamtsleiter ist nicht befangen und hat sich auch nicht für befangen erklärt. Mit freundlichem Gruß Ursula Ebel Bezirksamt Eimsbüttel Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Service Tel. 42801-2488
Bezirksamt Eimsbüttel
Ich bin für Sie wieder ab dem 19.08.2013 erreichbar. In Angelegenheiten, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit be…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Automatische Antwort: WG: Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)
Datum
31. Juli 2013 23:29
Status
Warte auf Antwort
Ich bin für Sie wieder ab dem 19.08.2013 erreichbar. In Angelegenheiten, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreffend, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Elmar Schleif, Tel. 040 / 42801 2006 oder per Mail an <<E-Mail-Adresse>> Bei Terminanfragen für Herrn Bezirksamtsleiter Dr. Torsten Sevecke wenden Sie sich bitte an Frau Jorzik, Tel. 040 / 42801 2994 oder per Mail an <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verfolgung ordnungswidriger Plakatierunge…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)
Datum
31. Juli 2013 23:29
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)" vom 29.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht wirklich beantwortet. Inbesondere nicht die Nachfragen an Frau Ursula Ebel vom 30. Juni 2011, also auch schon wieder von vor einem Monat!!! Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Wochen, 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ursula Ebel schrieb: Wie schön. NACHFRAGE b3) Frau Ebel, hätten Sie die herzensgrundgute Güte, mir zu erklären, warum Sie sich für klare Verstösse gegen 6.5.5, 6.5.8, 6.5.10, 6.5.15. 6.6.11 nicht interessieren?!? Sämtliche von mir am 13./14. Mai monierten und fotografisch dokumentieren Verstösse (http://bit.ly/17kqQbh) sind ihrer Ansicht nach KEINE Verstösse? Touché. Der Straßenname war falsch geschrieben. Glückwunsch. Mit einem Minimum an gutem Willen, ach was, sorgfältiger Bearbeitung wären sie innerhalb (dieser 4 Wochen Bearbeitungszeit...) dem EINZIGEN Link in meiner IFG-Anfrage gefolgt, zu meiner lokalen Berichterstattung. So wie deutlich über eintausend Mitbürgerinnen und Mitbürger! Schon im ersten Artikelbild wird klar, daß es um die SchäferkampsALLEE geht... Auch eine Anfrage beim Beschwerdeführer oder der SPD Eimsbüttel (z.B. binnen dieser 4 Wochen...) hätte diesen Fehler ganz gewiss zeitnah aufklären können. SO viele Versanstaltungsorte gibt es in Eimsbüttel dann ja nun auch wieder nicht. Stattdessen stellen Sie "nach Schema F" fest, die Strasse ist nicht existent und der Vorgang "leider" nicht bearbeitbar? NACHFRAGE b4) Darf ich aus diesem Statement implizit folgern, daß Sie sich die verlinkte Berichterstattung ÜBERHAUPT NICHT angeschaut haben?!? NACHFRAGE b5) Entnehme ich ihren „Antworten“ a3 bis a4 korrekt, daß KEINERLEI Maßnahmen gegen die Plakatierungsverstösse der SPD (z.B. Wochenlang auf Baumcontainern - bit.ly/18nZbqK ) ergriffen wurden? Herzlichen Dank noch einmal für ihre Auskunftsfreude! Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Ursula Ebel vom Bezirksamt Eimsbüttel in Hamburg, Haben Sie ganz herzlichen Dank für ihre überaus…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)
Datum
31. Juli 2013 23:56
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Guten Tag Frau Ursula Ebel vom Bezirksamt Eimsbüttel in Hamburg, Haben Sie ganz herzlichen Dank für ihre überaus zügigen (4 Wochen...) ausgiebigen (siehe oben) und gewiss mit größtmöglicher Sorgfalt (...) zusammengestellten Antworten. Trotz ihrer beeindruckenden Eloquenz hätte ich da noch einige Nachfragen, die ich NACH ÜBER 4 WOCHEN erneut stellen möchte: Ursula Ebel schrieb: | Die Anforderungen an die Werbung nach Ziffer 3 wurden erfüllt. Wie schön. NACHFRAGE b3) Frau Ebel, hätten Sie die herzensgrundgute Güte, mir zu erklären, warum Sie sich für klare Verstösse gegen 6.5.5, 6.5.8, 6.5.10, 6.5.15. 6.6.11 nicht interessieren?!? Sämtliche von mir am 13./14. Mai monierten und fotografisch dokumentieren Verstösse (http://bit.ly/17kqQbh) sind ihrer Ansicht nach KEINE Verstösse? Echt jetzt? Sieht Torsten Sevecke das auch so? | 30.06.1997 als genehmigt. Die Straße Schäferkamp ist im amtlichen | Straßenverzeichnis nicht vorhanden. Daher kann diese Frage nicht | beantwortet werden. Touché. Der Straßenname war falsch geschrieben. Glückwunsch. Mit einem Minimum an gutem Willen, ach was, sorgfältiger Bearbeitung wären sie innerhalb (dieser 4 Wochen Bearbeitungszeit...) dem EINZIGEN Link in meiner IFG-Anfrage gefolgt, zu meiner lokalen Berichterstattung. So wie deutlich über eintausend Mitbürgerinnen und Mitbürger! Schon im ersten Artikelbild wird klar, daß es um die SchäferkampsALLEE geht... Auch eine Anfrage beim Beschwerdeführer oder der SPD Eimsbüttel (z.B. binnen dieser 4 Wochen...) hätte diesen Fehler ganz gewiss zeitnah aufklären können. SO viele Versanstaltungsorte gibt es in Eimsbüttel dann ja nun auch wieder nicht. Stattdessen stellen Sie "nach Schema F" fest, die Strasse ist nicht existent und der Vorgang "leider" nicht bearbeitbar? NACHFRAGE b4) Darf ich aus diesem Statement implizit folgern, daß Sie sich die verlinkte Berichterstattung ÜBERHAUPT NICHT angeschaut haben?!? NACHFRAGE b5) Entnehme ich ihren „Antworten“ a3 bis a4 korrekt, daß KEINERLEI Maßnahmen gegen die Plakatierungsverstösse der SPD (z.B. Wochenlang auf Baumcontainern - bit.ly/18nZbqK ) ergriffen wurden? Herzlichen Dank noch einmal für ihre Auskunftsfreude! Bei einer Nichtbeantwortung über den 8.8.2013 (Fristsetzung) hinaus, denke ich dann doch mal über rechtliche Schritte nach... Ich habe einen nicht geringen Anfangsverdacht nach §339 StGB. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verfolgung ordnungswidriger Plakatierungen (SPD Eimsbüttel)" [#4261]
Datum
30. Januar 2014 19:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4261 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde ignorant pseudo-beantwortet bzw. gezielt nicht-beantwortet, siehe dazu insbesondere meine Ausführungen (Fran Kee) vom 30. Juni um 16:31: https://fragdenstaat.de/anfrage/verfolgung-ordnungswidriger-plakatierungen-spd-eimsbuttel/#comment-620-full Auf diese doch sehr konkreten und wohldokumentieren Nachfragen wurde weder auf dieser Plattform noch in persönlicher Mail schlüssig geantwortet. Im Gegenteil: Frau Ursula Ebel verkündete mir einen Maulkorb, "man habe beschlossen, mir nicht länger zu antworten". Auch auf gezielte, wiederholte Nachfrage war nicht einmal der Verwantwortliche des Maulkorbs zu identifizieren. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Februar 2014 15:26
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