Verfügbarmachung einer digitalen Antragsmöglichkeit für Beihilfezahlung der durch die Stadt Dortmund betreuten Beamten

Inwiefern wird an einer Möglichkeit zum digitalen Stellen von Beihilfeanträgen von verbeamteten Personen, die durch die Beihilfestelle der Stadt Dortmund betreut werden (z.B. Kommunalbeamt:innen und Lehrer:innen), gearbeitet (z.B. in Form der Verfügbarmachung der landeseigenen Beihilfe-App)? Wann ist damit zu rechnen, dass entsprechende Anträge digital gestellt werden können?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Marcel Klinger
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Marcel Klinger
Betreff
Verfügbarmachung einer digitalen Antragsmöglichkeit für Beihilfezahlung der durch die Stadt Dortmund betreuten Beamten [#273234]
Datum
16. März 2023 11:28
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwiefern wird an einer Möglichkeit zum digitalen Stellen von Beihilfeanträgen von verbeamteten Personen, die durch die Beihilfestelle der Stadt Dortmund betreut werden (z.B. Kommunalbeamt:innen und Lehrer:innen), gearbeitet (z.B. in Form der Verfügbarmachung der landeseigenen Beihilfe-App)? Wann ist damit zu rechnen, dass entsprechende Anträge digital gestellt werden können?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Klinger Anfragenr: 273234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273234/ Postanschrift Marcel Klinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Klinger
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 16.03.2023. Die…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Verfügbarmachung einer digitalen Antragsmöglichkeit für Beihilfezahlung der durch die Stadt Dortmund betreuten Beamten [#273234]
Datum
16. März 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 16.03.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Guten Tag, die Stadt Dortmund arbeitet aktuell an der Einführung einer neuen Beihilfesoftware mit App. Mit einer…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: Verfügbarmachung einer digitalen Antragsmöglichkeit für Beihilfezahlung der durch die Stadt Dortmund betreuten Beamten [#273234]; IFG Anfrage von Marcel Klinger
Datum
16. März 2023 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, die Stadt Dortmund arbeitet aktuell an der Einführung einer neuen Beihilfesoftware mit App. Mit einer Produktivsetzung wird voraussichtlich im Spätsommer 2023 zu rechnen sein. In diesem Zusammenhang wird dann auch die digitale Antragstellung mittels Beihilfe-App ermöglicht werden. Mit freundlichen Grüßen