Verfügbarkeit OMIKRON-Booster-Impfstoffe

Sind die zum jetzigen Zeitpunkt (12.01.2021) für die Bundeswehr und/oder externe Impfanbieter (Impfzentrum, etc.) verfügbaren Booster-Impfstoffe und/oder zur Boosterung verwendeten Impfstoffe auf die neue OMIKRON-Variante angepasst? Wie lauten die Chargennummern der NICHT angepassten Impfstoff-Lieferrungen? (wenn möglich als CSV oder PDF aufgeschlüsselt nach Hersteller, Produktname, Wirkstoff, Menge, Datum der Beschaffung/Bestellung, Datum der Lieferung, exakter Zulassungstatus und Zeitraum; Daten müssen vorliegen, andernfalls wäre nicht nachvollziehbar was Booster-Impfstoff ist und was nicht; falls anderes eindeutiges Unterscheidungsmerkmal für jede Charge vorhanden, dann bitte ebenfalls auch um diese Daten)

Sind die angepassten Booster-Impfstoffe mit der jeweilig abweichenden mRNA-Formulierung (bezogen auf Variante/Mutante) durch die EMA oder abweichend durch eine nationale Behörde vollständig oder bedingt oder nicht zugelassen? (Bitte Originaldokument oder gültigen Link zu Originaldokument übermitteln)

Wie viele OMIKRON-Booster-Impfstoffe wurden durch die deutschen Behörden und/oder die Bundeswehr beschafft? (bitte aufteilen nach Hersteller, Produktname, Wirkstoff, Menge, Datum der Beschaffung/Bestellung, Datum der Lieferung, exakter Zulassungstatus und Zeitraum)

Ab welchem Zeitpunkt ist eine flächendeckende Verfügbarkeit mit angepassten voll zugelassenen oder nur bedingt zugelassenen oder nicht zugelassenen OMIKRON-Booster-Impfungen für die Bundeswehr zu rechnen? (bitte nach Datum und möglichen Präferenzen (bsp. nur Einsatzgestellungen, etc.) aufschlüsseln)

Bitte übersenden sie die Daten nach Möglichkeit elektronisch.

Vielen Dank für die unermüdliche Arbeit!

Hochachtungsvoll

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die zum jetz…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügbarkeit OMIKRON-Booster-Impfstoffe [#237341]
Datum
12. Januar 2022 14:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die zum jetzigen Zeitpunkt (12.01.2021) für die Bundeswehr und/oder externe Impfanbieter (Impfzentrum, etc.) verfügbaren Booster-Impfstoffe und/oder zur Boosterung verwendeten Impfstoffe auf die neue OMIKRON-Variante angepasst? Wie lauten die Chargennummern der NICHT angepassten Impfstoff-Lieferrungen? (wenn möglich als CSV oder PDF aufgeschlüsselt nach Hersteller, Produktname, Wirkstoff, Menge, Datum der Beschaffung/Bestellung, Datum der Lieferung, exakter Zulassungstatus und Zeitraum; Daten müssen vorliegen, andernfalls wäre nicht nachvollziehbar was Booster-Impfstoff ist und was nicht; falls anderes eindeutiges Unterscheidungsmerkmal für jede Charge vorhanden, dann bitte ebenfalls auch um diese Daten) Sind die angepassten Booster-Impfstoffe mit der jeweilig abweichenden mRNA-Formulierung (bezogen auf Variante/Mutante) durch die EMA oder abweichend durch eine nationale Behörde vollständig oder bedingt oder nicht zugelassen? (Bitte Originaldokument oder gültigen Link zu Originaldokument übermitteln) Wie viele OMIKRON-Booster-Impfstoffe wurden durch die deutschen Behörden und/oder die Bundeswehr beschafft? (bitte aufteilen nach Hersteller, Produktname, Wirkstoff, Menge, Datum der Beschaffung/Bestellung, Datum der Lieferung, exakter Zulassungstatus und Zeitraum) Ab welchem Zeitpunkt ist eine flächendeckende Verfügbarkeit mit angepassten voll zugelassenen oder nur bedingt zugelassenen oder nicht zugelassenen OMIKRON-Booster-Impfungen für die Bundeswehr zu rechnen? (bitte nach Datum und möglichen Präferenzen (bsp. nur Einsatzgestellungen, etc.) aufschlüsseln) Bitte übersenden sie die Daten nach Möglichkeit elektronisch. Vielen Dank für die unermüdliche Arbeit! Hochachtungsvoll
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237341/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V51 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 12. Januar 2022 Sehr A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Verfügbarkeit OMIKRON-Booster-Impfstoffe [#237341]
Datum
14. Januar 2022 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V51 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 12. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um Mitteilung von Planungen und Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihr Schreiben vom 12.01.2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Verfügbarkeit OMIKRON-Booster-Impfstoffe [#237341]
Datum
17. Januar 2022 15:31
Status
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihr Schreiben vom 12.01.2022 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/A5/V51 vom 14.01.2022 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Zuständigkeit für Ihre Fragen nicht beim Bundesministerium der Verteidigung liegt, da die Bundeswehr weder die Impfstoffe herstellt noch beschafft. Diesbezüglich können Ihre Fragen zu OMIKRON-Booster-Impfstoffen von hier aus nicht beantwortet werden. Allein dem Bundesministerium für Gesundheit obliegt hier die Verantwortung zur Freigabe/Marktzulassung der COVID-19-Impfstoffe, die durch die Europäische Arzneimittelagentur vor der Zulassung bewertet wird, sowie zur Beschaffung der Impfstoffe. Ich möchte Sie daher bitten, sich an des Bundesministerium für Gesundheit an der u.a. Anschrift zu wenden. Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1 53123 Bonn Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie alternativ auch das Kontaktformular nutzen oder Ihre Anfrage direkt per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> richten. Das Kontaktformular und alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsminister... Mit freundlichen Grüßen