Verfügbarkeit Tagungsband des "16. Deutscher IT-Sicherheitskongress"

Den Tagungsband des 16. Deutschen IT-Sicherheitskongresses in digitaler Form.
Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich Sie, mir die folgenden Frage zu beantworten:
Weshalb wird bei einem Kongress, der von einer öffentlichen Einrichtung abgehalten wird das Tagungsband nicht frei zugänglich gemacht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Tagungsband des…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügbarkeit Tagungsband des "16. Deutscher IT-Sicherheitskongress" [#199626]
Datum
6. Oktober 2020 13:07
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Tagungsband des 16. Deutschen IT-Sicherheitskongresses in digitaler Form. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich Sie, mir die folgenden Frage zu beantworten: Weshalb wird bei einem Kongress, der von einer öffentlichen Einrichtung abgehalten wird das Tagungsband nicht frei zugänglich gemacht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199626/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Verfügbarkeit Tagungsband des "16. Deutscher IT-Sicherheitskongress" [#199626]
Datum
19. Oktober 2020 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen