Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMF

Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen.

Meine Fragen sind:

1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft?

Beste Grüße und vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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Thomas Walkowiak
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch das Besoldungsstrukturenmoderni…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMF [#287182]
Datum
28. August 2023 14:36
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen. Meine Fragen sind: 1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft? Beste Grüße und vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 287182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287182/ Postanschrift Thomas Walkowiak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 28. August 2023 Sehr geehrter Herr Walkowiak, anli…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 28. August 2023
Datum
30. August 2023 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkowiak, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
Ihr Schreiben vom 28.08.2023 "Amtszulage A13 plus Z" Sehr geehrter Herr Walkowiak, vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr Schreiben vom 28.08.2023 "Amtszulage A13 plus Z"
Datum
4. September 2023 09:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Nicht-öffentliche Anhänge:
vergabedera13pluszinnerhalbdesbmf28.eml
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Sehr geehrter Herr Walkowiak, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte finden Sie nachstehend die Antworten auf Ihre Fragen: 1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? Alle Dienstposten des gehobenen Dienstes im BMF sind gebündelt. 2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? Über die Frage, wer die Amtszulage nach A 13g+Z erhält, entscheidet das Ergebnis der dienstlichen Regelbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des BMF in der Besoldungsgruppe A13 (gehobener Dienst). 3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft? Der Bundesgesetzgeber hat dem Bundesministerium der Finanzen laut Bundeshaushaltsplan 2023 insgesamt 83 Stellen der Wertigkeit A13g+Z zugewiesen. Näheres können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2023/soll/Bundeshaushaltsplan_HH_2023.pdf Mit freundlichen Grüßen
Thomas Walkowiak
AW: Ihr Schreiben vom 28.08.2023 "Amtszulage A13 plus Z" [#287182] Sehr geehrte Damen und Herren, viel…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 28.08.2023 "Amtszulage A13 plus Z" [#287182]
Datum
8. September 2023 09:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine letzte Frage. Wurde die Vergabe der A13 plus an eine herausgehobene Tätigkeit auf dem Dienstposten verknüpft? Besten Dank und viele Grüße Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 287182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287182/

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Bundesministerium der Finanzen
AW: Ihr Schreiben vom 28.08.2023 "Amtszulage A13 plus Z" [#287182] Sehr geehrter Herr Walkowiak, dank…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 28.08.2023 "Amtszulage A13 plus Z" [#287182]
Datum
15. September 2023 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Walkowiak, danke für Ihre Rückfrage. Die Zulage wird nur an Beamtinnen und Beamte vergeben, deren Leistung, Eignung und Befähigung gemessen an der Vergleichsgruppe in der Regelbeurteilung als herausragend bewertet wurde. Mit freundlichen Grüßen,