Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMG

Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen.

Meine Fragen sind:

1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft?

Beste Grüße und vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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Thomas Walkowiak
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch das Besoldungsstrukturenmoderni…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMG [#286485]
Datum
20. August 2023 10:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen. Meine Fragen sind: 1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft? Beste Grüße und vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 286485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286485/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Walkowiak, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMG _ [#286485]
Datum
22. August 2023 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkowiak, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Walkowiak, ich nehme Bezug auf Ihren untenstehenden Antrag. Die Fragen 1 und 2 richten sich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMG [#286485]
Datum
24. August 2023 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkowiak, ich nehme Bezug auf Ihren untenstehenden Antrag. Die Fragen 1 und 2 richten sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten und Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Fragen 1 und 2 haben wir deshalb an das Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Die Informationen, auf die sich Ihre 3. Frage bezieht, können Sie dem beigefügten Auszug aus dem Bundeshaushaltsplan 2023 entnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 20. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Walkowiak, wir nehmen Be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 20. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
24. August 2023 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Walkowiak, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 20. August 2023. Zu Frage 3 wurde Ihnen per Mail vom 23. August 2023 bereits durch Referat JE 3 auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft erteilt. Zu den Fragen 1 und 2, bei denen es sich um Auskunftsersuchen handelt, die nicht auf das IFG gestützt werden können, hat uns das Referat JE 3 um eine Antwort an Sie gebeten. Ihre Fragen beantworten wir hiermit wie folgt: Frage 1: Das Bundesministerium für Gesundheit praktiziert für die Ämter des gehobenen Dienstes die sog. „Topfwirtschaft“. Frage 2: Die Amtszulagen zu A 13g werden nach „spitzer Bewertung“ vergeben. Mit freundlichen Grüßen