Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMWSB

Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen.

Meine Fragen sind:

1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft?

Beste Grüße und vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • 0 Follower:innen
Thomas Walkowiak
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch das Besoldungsstrukturenmoderni…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMWSB [#286484]
Datum
20. August 2023 10:32
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen. Meine Fragen sind: 1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft? Beste Grüße und vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 286484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286484/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Walkowiak, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
058 Anfrage nach dem IFG: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMWSB [#286484]
Datum
21. August 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkowiak, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20. August 2023. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Walkowiak, Ihre IFG-Anfrage [#286484] vom 20. August 2023 über die Internetplattform FragDenSt…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
058 Anfrage nach dem IFG: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMWSB [#286484]
Datum
25. August 2023 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkowiak, Ihre IFG-Anfrage [#286484] vom 20. August 2023 über die Internetplattform FragDenStaat, möchten wir wie folgt beantworten. Zu 1 und 2: Die Dienstposten im BMWSB sind gebündelt bewertet (sog. Topfwirtschaft); davon betroffen sind auch die Planstellen der Besoldungsgruppe A13g +Z. Zu 3: Derzeit sind 19 Planstellen der Besoldungsgruppe A13g + Z im Haushalt des BMWSB (Kap. 2512) ausgebracht; die 20% sind voll ausgeschöpft. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Walkowiak
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine letzte Frage. Wurde die Vergabe der…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
AW: 058 Anfrage nach dem IFG: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMWSB [#286484]
Datum
25. August 2023 10:04
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine letzte Frage. Wurde die Vergabe der A13 plus an eine herausgehobene Tätigkeit auf dem Dienstposten verknüpft? Besten Dank und viele Grüße Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 286484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286484/

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Walkowiak, die Auswahlentscheidung zur Vergabe der Amtszulage nach Fußnote 1 zu A 13 in der An…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
058 Anfrage nach dem IFG: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMWSB [#286484]
Datum
28. August 2023 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Walkowiak, die Auswahlentscheidung zur Vergabe der Amtszulage nach Fußnote 1 zu A 13 in der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz (A13g plus Z) erfolgt anhand von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Mit freundlichen Grüßen