Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMZ

Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen.

Meine Fragen sind:

1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft?

Beste Grüße und vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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Thomas Walkowiak
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch das Besoldungsstrukturenmoderni…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BMZ [#286500]
Datum
20. August 2023 12:39
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen. Meine Fragen sind: 1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst in ihrem Ministerium im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft? Beste Grüße und vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 286500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286500/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-3001/098, hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Walkowiak, ich bestätige de…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag, GZ: Z14 O4010-3001/098, hier: Eingangsbestätigung
Datum
22. August 2023 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkowiak, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.08.2023, eingegangen im BMZ am 21.08.2023. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/098 - hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Walkowiak, bitte beachten Sie den an…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/098 - hier: Bescheid
Datum
12. September 2023 06:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkowiak, bitte beachten Sie den anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Walkowiak
AW: Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/098 - hier: Bescheid [#286500] Sehr << Anrede >> vielen Dank…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/098 - hier: Bescheid [#286500]
Datum
12. September 2023 23:07
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Noch eine letzte Frage. Wurde die Vergabe der A13 plus an eine herausgehobene Tätigkeit auf dem Dienstposten verknüpft? Besten Dank und viele Grüße Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 286500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286500/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/098 - hier: Rückmeldung auf Frage Sehr geehrter Herr Walkowiak, vielen Dank …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/098 - hier: Rückmeldung auf Frage
Datum
13. September 2023 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Walkowiak, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Im Sinne der Topfwirtschaft besteht im BMZ keine Verknüpfung zwischen Planstellen und Dienstposten. Mit freundlichen Grüßen