Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BND

Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen.

Meine Fragen sind:

1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst im BND im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?

3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft?

Beste Grüße und vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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Thomas Walkowiak
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch das Besoldungsstrukturenmoderni…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BND [#286576]
Datum
21. August 2023 18:00
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen. Meine Fragen sind: 1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst im BND im Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"? 3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft? Beste Grüße und vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak Anfragenr: 286576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286576/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Walkowiak
Bundesnachrichtendienst
Guten Tag Herr Walkowiak, Ihre Anträge entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben (z.B. § 3 Nr. 9 IFG); Ihre Fra…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
AW: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BND [#286576]
Datum
11. September 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Walkowiak, Ihre Anträge entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben (z.B. § 3 Nr. 9 IFG); Ihre Fragen können somit nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Walkowiak
Guten Tag, besten Dank für Antwort. §3 Nr. 9 existiert nicht im IFG. https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__3.…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Thomas Walkowiak
Betreff
AW: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BND [#286576]
Datum
11. September 2023 21:29
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besten Dank für Antwort. §3 Nr. 9 existiert nicht im IFG. https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__3.html Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 286576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286576/

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Bundesnachrichtendienst
Sorry, § 3 Nr. 8 IFG, Beste Grüße
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
AW: Vergabe der A13 plus Z innerhalb des BND [#286576]
Datum
12. September 2023 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sorry, § 3 Nr. 8 IFG, Beste Grüße