Vergabe der A13 plus Z innerhalb des Bundespräsidialamts
Durch das Besoldungsstrukturenmodernierungsgesetz wurde für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich die Schaffung einer Amtszulage A13 plus Z beschlossen. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen die Ressorts max. 20 % der Anzahl der A13 Planstellen mit einer Amtszulage (plus Z) ausbringen.
Meine Fragen sind:
1) Erfolgt die grundsätzliche Vergabe der Planstellen im gehobenen Dienst im Bundespräsidalamtsnim Rahmen einer spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?
2) Erfolgt die Vergabe der A13 plus Z Amtszulage im Rahmen der spitzen Stellenvergabe oder im Rahmen der sog. "Topfwirtschaft"?
3) Wie viele Stellen A13 plus Z Zulagen sind aktuell in ihrem Ministerium ausgebracht? Haben Sie die 20% voll ausgeschöpft?
Beste Grüße und vielen Dank
Anfrage erfolgreich
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Datum21. August 2023
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23. September 2023
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