Vergabe und Ausführung von ordnungsamtlichen Aufgaben an Subunternehmen
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Auf welcher Rechtsgrundlagen beauftragt die Stadt Friedrichsdorf die Vergabe von
originären kommunalen Aufgaben des Ordnungsrechts an externe Subunternehmen?
2) Auf welcher vergaberechtlichen Grundlage wurde das derzeit tätige Sub-Unternehmen
ausgewählt: z.B. freihändige Vergabe/Ausschreibung und wann und wo veröffentlicht
Existiert ein Beschluss des kommunalen Parlaments über die Beauftragung von
ordnungsamtlichen Dienstleistungen?
3) Was waren die Entscheidungskriterien für die Beauftragung des aktuellen Dienstleisters?
4 An welche Firma ist der Auftrag derzeit vergeben worden?
5) Auf welcher Abrechnungsbasis wird das Subunternehmen für seine
Tätigkeit entlohnt: z.B.´ Erfolgsbasis oder geleistete Arbeitszeit ?
6) Welche Ausbildung und Zertifizierungen kann der beauftragter Dienstleister
und die Mitarbeiter des Unternehmens nachweisen?
7) Welche Befugnisse der Mitarbeiter des beauftragten Subunternehmens im Vergleich
zu originären Bediensteten der Stadt Friedrichsdorf
5) Welche Vorgaben hat der Subunternehmer erhalten eine
maßvolle angemessene Arbeit zu leisten, die mit dem Einsatz eigener Beschäftigten der
Stadt Friedrichsdorf vergleichbar ist?
Hier sind gemeint ist schriftliche Arbeitsanweisungen
z.b. zum Thema Gleichbehandlung bei Erstellung von OWis
Zu allen Positionen erwarte ich verbindliche nachvollziehbare Stellungnahme und behalte mir vor, Einsicht in Nachweise zu alle genannten Positionen zu nehmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. November 2018
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11. Dezember 2018
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