Vergabe und Ausführung von ordnungsamtlichen Aufgaben an Subunternehmen

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Auf welcher Rechtsgrundlagen beauftragt die Stadt Friedrichsdorf die Vergabe von
originären kommunalen Aufgaben des Ordnungsrechts an externe Subunternehmen?

2) Auf welcher vergaberechtlichen Grundlage wurde das derzeit tätige Sub-Unternehmen
ausgewählt: z.B. freihändige Vergabe/Ausschreibung und wann und wo veröffentlicht
Existiert ein Beschluss des kommunalen Parlaments über die Beauftragung von
ordnungsamtlichen Dienstleistungen?

3) Was waren die Entscheidungskriterien für die Beauftragung des aktuellen Dienstleisters?

4 An welche Firma ist der Auftrag derzeit vergeben worden?

5) Auf welcher Abrechnungsbasis wird das Subunternehmen für seine
Tätigkeit entlohnt: z.B.´ Erfolgsbasis oder geleistete Arbeitszeit ?

6) Welche Ausbildung und Zertifizierungen kann der beauftragter Dienstleister
und die Mitarbeiter des Unternehmens nachweisen?

7) Welche Befugnisse der Mitarbeiter des beauftragten Subunternehmens im Vergleich
zu originären Bediensteten der Stadt Friedrichsdorf

5) Welche Vorgaben hat der Subunternehmer erhalten eine
maßvolle angemessene Arbeit zu leisten, die mit dem Einsatz eigener Beschäftigten der
Stadt Friedrichsdorf vergleichbar ist?
Hier sind gemeint ist schriftliche Arbeitsanweisungen
z.b. zum Thema Gleichbehandlung bei Erstellung von OWis

Zu allen Positionen erwarte ich verbindliche nachvollziehbare Stellungnahme und behalte mir vor, Einsicht in Nachweise zu alle genannten Positionen zu nehmen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Auf welcher…
An Gemeinde Friedrichsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabe und Ausführung von ordnungsamtlichen Aufgaben an Subunternehmen [#34432]
Datum
7. November 2018 11:46
An
Gemeinde Friedrichsdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Auf welcher Rechtsgrundlagen beauftragt die Stadt Friedrichsdorf die Vergabe von originären kommunalen Aufgaben des Ordnungsrechts an externe Subunternehmen? 2) Auf welcher vergaberechtlichen Grundlage wurde das derzeit tätige Sub-Unternehmen ausgewählt: z.B. freihändige Vergabe/Ausschreibung und wann und wo veröffentlicht Existiert ein Beschluss des kommunalen Parlaments über die Beauftragung von ordnungsamtlichen Dienstleistungen? 3) Was waren die Entscheidungskriterien für die Beauftragung des aktuellen Dienstleisters? 4 An welche Firma ist der Auftrag derzeit vergeben worden? 5) Auf welcher Abrechnungsbasis wird das Subunternehmen für seine Tätigkeit entlohnt: z.B.´ Erfolgsbasis oder geleistete Arbeitszeit ? 6) Welche Ausbildung und Zertifizierungen kann der beauftragter Dienstleister und die Mitarbeiter des Unternehmens nachweisen? 7) Welche Befugnisse der Mitarbeiter des beauftragten Subunternehmens im Vergleich zu originären Bediensteten der Stadt Friedrichsdorf 5) Welche Vorgaben hat der Subunternehmer erhalten eine maßvolle angemessene Arbeit zu leisten, die mit dem Einsatz eigener Beschäftigten der Stadt Friedrichsdorf vergleichbar ist? Hier sind gemeint ist schriftliche Arbeitsanweisungen z.b. zum Thema Gleichbehandlung bei Erstellung von OWis Zu allen Positionen erwarte ich verbindliche nachvollziehbare Stellungnahme und behalte mir vor, Einsicht in Nachweise zu alle genannten Positionen zu nehmen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Friedrichsdorf
Ihr Antrag auf Information gem. Art. 85 HDSIG v. 07.11.2018 - Vorabinfo Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der …
Von
Gemeinde Friedrichsdorf
Betreff
Ihr Antrag auf Information gem. Art. 85 HDSIG v. 07.11.2018 - Vorabinfo
Datum
5. Dezember 2018 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der erforderlichen Beteiligung des Fachbereiches und der Zusammenstellung der für Sie erforderlichen Unterlagen, hat die Erstellung unserer Information, in Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.11.2018, ein wenig Zeitaufwand in Anspruch genommen. Wir bitten Sie, für die Verzögerung um Ihr Verständnis. Wir haben Ihnen die gewünschten Informationen heute fristgerecht, als Stellungnahme auf Ihren Antrag auf Information gemäß §§ 80 ff HDSIG, fertiggestellt und Ihnen mit Post zugesendet. Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Information gem. Art. 85 HDSIG v. 07.11.2018 - Vorabinfo [#34432] Sehr geehrt<< Anrede &g…
An Gemeinde Friedrichsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Information gem. Art. 85 HDSIG v. 07.11.2018 - Vorabinfo [#34432]
Datum
15. Dezember 2018 09:08
An
Gemeinde Friedrichsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage wurde voll umfänglich zu meiner Zufriedenheit per Post beantwortet. Herzlichen Dank ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Information gem. Art. 85 HDSIG v. 07.11.2018 - Vorabinfo [#34432] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Gemeinde Friedrichsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Information gem. Art. 85 HDSIG v. 07.11.2018 - Vorabinfo [#34432]
Datum
20. Januar 2020 12:08
An
Gemeinde Friedrichsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank ausführliche & zum damaligen Zeitpunkt ausreichende Auskunft meiner Anfrage vom 7.11.2018. Aufgrund der nachstehend Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt ergibt sich zu meiner Anfrage eine neue Rechtslage die nachstehende weitere Fragen aufwirft: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/alle-falschparker-knoellchen-in-frankfurt-seit-2018-rechtswidrig,strafzettel-private-dienstleister-gesetzeswidrig-100.html Die durch Fremdfirmen erhobenen Daten unterliegen gem.OLG Entscheidung einem Beweisverwertungsverbot und damit sind die erhobenen Verwarngelder nichtig! Ergänzende Fragen zu Antrag vom 7.11.2018 Wie und wann werden die zu unrecht erhobenen Verwarngelder an die Betroffenen erstattet. Plant die Stadt Friedrichsdorf die Betroffen über Ihre Rechtsansprüche aktiv zu informieren. Welcher Zeitrahmen ist für die Erstattung relevant? Vorab recht herzliche Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe und Ausführung von ordnungsamtlichen Aufgaben an Subunternehmen“ vom 07.11.2018 (#34432) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 406 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34432 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Friedrichsdorf
AW: Ihr Antrag auf Information gem. §§ 85 ff HDSIG v. 20.01.2020 - Vorabinfo Guten Tag Herr Antragsteller/in, hi…
Von
Gemeinde Friedrichsdorf
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Information gem. §§ 85 ff HDSIG v. 20.01.2020 - Vorabinfo
Datum
21. Januar 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer u. g. Anfrage vom 20.01.2020. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Fachamt, das Verkehrs- und Ordnungsamt, mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Wie Sie der aktuellen Presse und Nachrichtenerstattung entnehmen können, ist das Urteil des Oberlandesgerichts gerade erst ergangen und die betroffenen Städte und Gemeinden stehen derzeit vor den gleichen Fragen, wie Sie in Ihrer Anfrage benannt haben. In Abstimmung mit dem Gesetzgeber wird das weitere Vorgehen hier noch abgestimmt. Sobald unserem Fachamt weitere Informationen vorliegen, werden wir Ihre Anfrage umgehend beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen