Vergaberichtlinien Sozialwohnungen Nürnberg

Nachdem E-Mails durch das Wohnungsamt Nürnberg nicht beantwortet werden frage ich nun hier.
Ich würde gerne erfahren nach welchen Kriterien in Nürnberg Sozialwohnungen vergeben werden.
1.Wie viele Dringlichkeitsstufen gibt es?
2.Werden ggf. vorliegende Kriterien(Obdachlos, Schwanger usw.) mit Punkten bewertet?
3.Wie erfahre ich als Antragsteller von meiner Einstufung?
Ein WBS-Schein gibt hierüber keinerlei Hinweise.

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  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadtverwaltung Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergaberichtlinien Sozialwohnungen Nürnberg [#292615]
Datum
17. November 2023 19:11
An
Stadtverwaltung Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem E-Mails durch das Wohnungsamt Nürnberg nicht beantwortet werden frage ich nun hier. Ich würde gerne erfahren nach welchen Kriterien in Nürnberg Sozialwohnungen vergeben werden. 1.Wie viele Dringlichkeitsstufen gibt es? 2.Werden ggf. vorliegende Kriterien(Obdachlos, Schwanger usw.) mit Punkten bewertet? 3.Wie erfahre ich als Antragsteller von meiner Einstufung? Ein WBS-Schein gibt hierüber keinerlei Hinweise.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292615/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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