Vergabeunterlagen jenawohnen

Anfrage an: Stadt Jena

Unterlagen zur Vergabe des Auftrages zur Durchführung einer Strangsanierung im Orchideenweg 2-13, 07745 Jena durch die jenawohnen GmbH, die wohndienstejena GmbH bzw. die Stadtwerke Jena.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen …
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabeunterlagen jenawohnen [#159827]
Datum
25. Juli 2019 09:48
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Vergabe des Auftrages zur Durchführung einer Strangsanierung im Orchideenweg 2-13, 07745 Jena durch die jenawohnen GmbH, die wohndienstejena GmbH bzw. die Stadtwerke Jena.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail an den Oberbürgermeister. Für die Be…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Vergabeunterlagen jenawohnen [#159827]
Datum
25. Juli 2019 10:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail an den Oberbürgermeister. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens sind die jenawohnen GmbH bzw. die Stadtwerke Jena zuständig. Da Sie einer Weitergabe Ihrer Daten an Dritte jedoch ausdrücklich widersprechen, bitten wir Sie, sich direkt mit der jenawohnen GmbH (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) bzw. den Stadtwerken Jena (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich stimme der Weitergabe meiner Daten an die jenawohnen GmbH und die Stadtwerke jen…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vergabeunterlagen jenawohnen [#159827]
Datum
25. Juli 2019 10:48
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich stimme der Weitergabe meiner Daten an die jenawohnen GmbH und die Stadtwerke jena GmbH zu Weiterleitung der Anfrage zu. Ich bitte Sie dementsprechend den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in das Sekretariat des Oberbürgermeisters der Stadtverwaltung Jena hat Ihre Anfrage vom…
Von
Stadt Jena
Betreff
Vergabeunterlagen jenawohnen [#159827]
Datum
5. August 2019 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Sekretariat des Oberbürgermeisters der Stadtverwaltung Jena hat Ihre Anfrage vom 25.07.2019 zu Unterlagen zur Vergabe des Auftrages zur Durchführung einer Strangsanierung im Orchideenweg 2-13, 07745 an die jenawohnen GmbH mit der Bitte um Stellungnahme weitergereicht. Die jenawohnen GmbH hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an die wohndienstjena GmbH weitergeleitet, da die wohndienstjena GmbH durch den Gebäudeeigentümer als Verwalter beauftragt wurde. Der Eigentümer des Gebäudekomplexes Orchideenweg 1-15/Wacholderweg 2 in 07745 Jena ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die jenawohnen GmbH, Ihr Vermieter. Das ThürIFG findet Anwendung für Behörden, Einrichtungen und sonstige öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und und Gemeindeverbände sowie für die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gebäudeeigentümer handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechtes. Die Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegt privatrechtlichen Regelungen, insbesondere dem Wohnungseigentumsrecht. Insoweit bestehen keine Auskunftsansprüche nach ThürIFG. Unabhängig davon dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidungen zu erforderlichen Maßnahmen, so auch die Instandhaltung und Instandsetzung betreffend, im Innenverhältnis treffen. Die Entscheidung über die Ausführung der Maßnahme, den Umfang der Leistungen im gemeinschaftlichen Eigentum, die Auswahl der zu beauftragenden Firmen obliegt den Wohnungseigentümern im Wege der Beschlussfassung. Bei der von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen Maßnahme der Instandsetzung vorhandener Bauteile wurden keine verändernden umweltauswirkenden Maßnahmen realisiert und einer Auskunft nach ThürUIG bedürfen. Der Verwalter ist nicht befugt, weitergehende Informationen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft an Dritte heraus zu geben. Freundliche Grüße