Vergabeunterlagen zur Trading Hub Europe

Anscheinend hat das o.g. privatrechtliche Unternehmen [1] eine Monopolstellung. Ich bitte um Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen sowie ggfs. anderweitig existierenden Unterlagen der freihändigen, ggfs. EU (Kartell-)rechtswidrigen freihändigen Vergabe OHNE AUSSCHREIBUNG.

[1] https://www.tradinghub.eu/de-de/Unternehmen/Newsroom/News/Details/ArtMID/1404/ArticleID/173/THE-plant-Gasvolumina-in-Rehden-zu-ver228u223ern

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anscheinend hat das o.g. privatrechtl…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabeunterlagen zur Trading Hub Europe [#295884]
Datum
31. Dezember 2023 05:25
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anscheinend hat das o.g. privatrechtliche Unternehmen [1] eine Monopolstellung. Ich bitte um Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen sowie ggfs. anderweitig existierenden Unterlagen der freihändigen, ggfs. EU (Kartell-)rechtswidrigen freihändigen Vergabe OHNE AUSSCHREIBUNG. [1] https://www.tradinghub.eu/de-de/Unternehmen/Newsroom/News/Details/ArtMID/1404/ArticleID/173/THE-plant-Gasvolumina-in-Rehden-zu-ver228u223ern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295884/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Vergabeunterlagen zur Trading Hub Europe [#295884] (15306/037#316)
Datum
23. Januar 2024 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 31. Dezember 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat WEB4 – „Erdgas, Krisenvorsorge; Wasserstoffspeicher“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Mr. [geschwärzt] Wird doch auch nur versetzt statt entlassen wegen Gazprom Germania und der SEFE Unip…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zur Kenntnis genommen: Vergabeunterlagen zur Trading Hub Europe [#295884] (15306/037#316) [#295884]
Datum
25. Januar 2024 12:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Mr. [geschwärzt] Wird doch auch nur versetzt statt entlassen wegen Gazprom Germania und der SEFE Uniper SE Verschwörung, oder etwa nicht? Mit freundlichen Grüßen FFF Rheinland Ortsgruppe Leipzig/Dresden i.v. ppa. EG Potsdam Anfragenr: 295884 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> bei der Bearbeitung Ihres Antrages hat sich gezeigt, dass der von Ihren …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Vergabeunterlagen zur Trading Hub Europe [#295884] (15306/037#316)
Datum
14. März 2024 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bei der Bearbeitung Ihres Antrages hat sich gezeigt, dass der von Ihren beantragte Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Der von Ihnen begehrte Informationszugang ist keine einfache Auskunft, welche nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG gebührenfrei wäre. Vielmehr ist die Bearbeitung Ihres Antrages mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Soweit § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG von „einfach“ spricht, kommt es darauf an, wie viel Verwaltungsaufwand es macht, die IFG-Anfrage zu bearbeiten (d.h. die amtlichen Informationen zu suchen, zusammenzustellen, und ggf. schutzwürdige Teile abzutrennen und zu schwärzen); es kommt nicht darauf an, wie umfangreich die Auskunft selbst ist (vgl. Sicko, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 41. Edition, Stand: 01.05.2023, § 10 IFG, Rn. 21; ebenso: Schoch, in: IFG, 2. Aufl. 2016, § 10 IFG, Rn. 53). Generell kann von einer „einfachen Auskunft“ deshalb nur gesprochen werden, wenn deren Vorbereitung keinen oder nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht (vgl. Schoch, in: IFG, 2. Aufl. 2016, § 10 IFG, Rn. 53); die Gesetzesbegründung nennt beispielhaft mündliche Auskünfte ohne jeden Rechercheaufwand (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16, li. Sp.). Sobald aber die Behörde recherchieren und ihre Unterlagen durchsehen, Vorgespräche führen oder mit anderen Stellen korrespondieren muss, entsteht bereits ein kostenrelevanter Verwaltungsaufwand; hinzu kommt der Aufwand für das Antwortschreiben an den Antragsteller. Soweit Sie Zugang beantragt haben zu „Ausschreibungsunterlagen sowie ggfs. anderweitig existierenden Unterlagen“ betreffend die Vergabe an die Trading Hub Europe GmbH, werden aller Voraussicht nach umfangreichere Recherchen und Abstimmungsprozesse notwendig sein, um die antragsgegenständlichen Informationen zu suchen, zu sichten und für Sie zusammenzustellen. Ggf. tritt weiterer Aufwand durch Schwärzungen (etwa personenbezogener Daten und/oder etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) hinzu. Schwärzen ist dabei nicht nur eine rein mechanische Tätigkeit, sondern erfordert zugleich vorausgehend eine inhaltlich-intellektuelle Leistung, um potenziell schutzwürdige Angaben zu identifizieren und anschließend zu bewerten, ob sie zu schwärzen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 – 7 C 2/15 –, Rn. 19, juris – zu § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG). Deshalb entsteht auch durch Schwärzen ein deutlicher Mehraufwand. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften und, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, sieht die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) in Teil A, Nr. 1.3 (in Verbindung mit § 10, § 1 Abs. 1 IFG) einen Gebührenrahmen zwischen 60,00 bis 500,00 Euro vor. Soweit es sich derzeit abschätzen lässt, dürften sich die Gebühren voraussichtlich im oberen Drittel des Gebührenrahmens bewegen. Bitte teilen Sie uns verbindlich mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und wir mit der gebührenpflichtigen Antragsbearbeitung beginnen sollen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrages aus. Sollte ich von Ihnen bis zum 10. April 2024 keine Rückmeldung haben, gehe ich davon aus, dass Sie an der Weiterverfolgung Ihres Antrages keine Interesse mehr haben und werde den Vorgang hier abschließen. Beste Grüße