Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau

Den Vergleich mit LEAG zum Einfluss der Bergbaus auf das Trinkwasser in Frankfurt wie in diesem Artikel erwähnt
https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2023/09/23/wasser-gefaehrdet-leag-erkauft-schweigen/

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau [#289011]
Datum
25. September 2023 11:04
An
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vergleich mit LEAG zum Einfluss der Bergbaus auf das Trinkwasser in Frankfurt wie in diesem Artikel erwähnt https://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2023/09/23/wasser-gefaehrdet-leag-erkauft-schweigen/
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 289011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289011/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau“ vom 25.09.2023 (#28…
An Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau [#289011]
Datum
27. Oktober 2023 11:28
An
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau“ vom 25.09.2023 (#289011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau“ [#289011]
Datum
27. Oktober 2023 11:29
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289011/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die Frist von einem Monat überschritten hat. Sie hat auch keinen Zwischenbericht erstellt wie es das AIG verlangt oder auf die erhöhte Bearbeitungsdauer hingewiesen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anhänge: - 289011.pdf Anfragenr: 289011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289011/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Sehr geehrter Herr Besendorf, vor einer förmlichen (kostenpflichtigen) Ablehnung des Antrages auf Informationszug…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau [#289011]
Datum
2. Januar 2024 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Besendorf, vor einer förmlichen (kostenpflichtigen) Ablehnung des Antrages auf Informationszugang bzw. Akteneinsicht in die von der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH und der Stadt Frankfurt (Oder) mit der Lausitz Energie Bergbau AG abgeschlossene Vergleichsvereinbarung sowie die vorausgegangene Kommunikation ist eine Anhörung – hier per E-Mail - durchzuführen, um den Erlass eines - wegen der Rechtsbehelfsbelehrung und fehlender elektronischer Signatur der Stadt erforderlichen - schriftlichen Verwaltungsaktes vorzubereiten und dadurch die notwendige Klärung hinsichtlich der Person des Antragstellenden zu bewirken und um zusammenfassend die städtische Rechtsauffassung zur Berechtigung bzw. Nichtberechtigung des Antrages vorab zur Kenntnis zu geben. Die hier vorliegenden und per E-Mail gestellten Anträge mit gleichlautenden Antragsbegehren sind von einer Domaine der Initiative FragDenStaat abgesetzt worden, welche von dem Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. rechtlich getragen wird. Demgegenüber werden postalische Anschriften der E-Mail-Absender angegeben, die mit der Anschrift des Vereines in der Singerstraße 109 in 10179 Berlin nicht identisch bzw. in einem Fall mit ‚ c/o ‘ gekennzeichnet sind; dies könnte eine Antragstellung durch die Absender persönlich bedeuten. Insofern wird um Mitteilung gebeten, ob der vorliegende Antrag als im Namen des Vereines oder seitens des E-Mail-Absenders gestellt gelten soll. Bei einer Antragstellung für den Verein ist die Vertretungsbefugnis zu belegen. In der Sache besteht städtischerseits die Auffassung, dass das Begehren auf Informationszugang bzw. Akteneinsicht weder nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) i.V.m. § 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) noch nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) begründet ist. Die von dem Antrag betroffene Vergleichsvereinbarung und die zu ihrer Entstehung geführte Kommunikation enthalten keine Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG, insbesondere nicht nach dortiger Nr. 3, stattdessen neben einer allgemeiner Darstellung des Streitgegenstandes und des Standes der zugrundeliegenden Gerichtsverfahren vornehmlich die wechselseitigen Erklärungen der Vergleichspartner zur Beendigung der Auseinandersetzung. Auch die Bezugnahmen auf das planfestgestellte Vorhaben der Flutung des Cottbuser Ostsees einerseits und die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose andererseits stellen keine Maßnahmen oder Tätigkeiten dar, die sich im Sinne der Nr. 3 auf Umweltbestandteile, hier Wasser, auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken. Vielmehr sind die bereits an anderen Stellen - auch öffentlich - vorgestellten und genehmigten Vorhaben notwendigerweise die Anknüpfungspunkte für die Regelungen zur Prozessbeendigung gemäß dem Ziel der Vergleichsvereinbarung. Im Übrigen würde die Bestimmung in § 2 Abs. 1 Nr. 1b) UIG i.V.m. § 1 BbgUIG unterlaufen werden, wenn Informationen, die bei den im Bereich der Rechtsprechung gerade nicht informationspflichtigen Gerichten zu bestimmten Verfahren vorliegen, von den gegebenenfalls an diesen Prozessen beteiligten Stellen der öffentlichen Verwaltung herausgegeben werden müssten. Vorliegend besteht auch kein Akteneinsichtsanspruch nach §§ 1,2 AIG, da dem jedenfalls der zwingende Ablehnungsgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AIG entgegensteht. Die Vergleichsvereinbarung und die vorausgegangene Kommunikation sind Bestandteile eines Vorganges, der bei der Stadt Frankfurt (Oder) zum Zwecke der Durchführung bis hin zur Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit des Vorhabens der Flutung des Cottbuser Ostsees angelegt worden ist. Die Vergleichsvereinbarung ist gerade zwecks Beendigung des Prozesses abgeschlossen worden und stellt demnach nicht lediglich eine zur Argumentationshilfe herangezogene Unterlage aus einem anderen Zusammenhang dar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Vergleichsvereinbarung zumindest aus Sicht der nichtstädtischen Vergleichspartner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, die sowohl nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG als auch nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG zur Ablehnung des Antrages führen müssen, sofern die Beteiligten der Weitergabe der Informationen nicht zustimmen werden. Eine Zustimmung ist nicht zu erwarten, zumal die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH einen entsprechenden Antrag bereits aus diesen Gründen abgelehnt hat. Insofern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung gegeben. Nach Fristablauf ergeht eine Entscheidung nach Aktenlage. Mit freundlichen Grüßen

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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Guten Tag, die Plattform FragDenStaat, die von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. betrieben wird. Ste…
An Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Vergleich mit LEAG zu Trinkwasser und Bergbau [#289011]
Datum
7. Januar 2024 20:54
An
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Plattform FragDenStaat, die von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. betrieben wird. Stellt mir lediglich eine Emailadresse zur Verfügung. Ich bin nicht Mitglied dieses Vereins oder für ihn vertretungsbrechtigt. Weshalb Sie das annehmen ist unschlüssig. Ich habe dies nie behauptet. Meine Anfrage ist mit meinem Namen "Janik Besendorf" unterschrieben. Ich habe ausserdem meine postalische Adresse angegeben. Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid per Email oder Post. Auf die inhaltlichen Punkte werde ich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Stellung nehmen. Ich bin seit Antragsstellung umgezogen. Bitte senden Sie mit den Bescheid an: Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 289011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289011/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>