Vergütung des Verfahrensbeistands insbesondere bei Übertragung weiterer Aufgaben
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 158c Absatz 1 FamFG erhöht sich die Vergütung eines Verfahrensbeistandes von 350€ auf 550€, wenn ihm weitere Aufgaben gemäß § 158b Absatz 2 übertragen werden.
Frage:
In wie wieviele Fällen werden dem Verfahrensbeistand bei Bestellung weiter Aufgaben übertragen?
Bitte absolute Zahlen und den Prozentwert angeben.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. Dezember 2022
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21. Januar 2023
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