Vergütung des Verfahrensbeistands insbesondere bei Übertragung weiterer Aufgaben

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 158c Absatz 1 FamFG erhöht sich die Vergütung eines Verfahrensbeistandes von 350€ auf 550€, wenn ihm weitere Aufgaben gemäß § 158b Absatz 2 übertragen werden.
Frage:
In wie wieviele Fällen werden dem Verfahrensbeistand bei Bestellung weiter Aufgaben übertragen?
Bitte absolute Zahlen und den Prozentwert angeben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Jens Nestler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr gee…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jens Nestler
Betreff
Vergütung des Verfahrensbeistands insbesondere bei Übertragung weiterer Aufgaben [#265845]
Datum
18. Dezember 2022 10:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 158c Absatz 1 FamFG erhöht sich die Vergütung eines Verfahrensbeistandes von 350€ auf 550€, wenn ihm weitere Aufgaben gemäß § 158b Absatz 2 übertragen werden. Frage: In wie wieviele Fällen werden dem Verfahrensbeistand bei Bestellung weiter Aufgaben übertragen? Bitte absolute Zahlen und den Prozentwert angeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Nestler Anfragenr: 265845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265845/ Postanschrift Jens Nestler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Nestler

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0067 Sehr geehrter Herr Nestler, gemäß § 1 Absatz 1 Satz …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2022 - Vergütung des Verfahrensbeistands insbesondere bei Übertragung weiterer Aufgaben [#265845]
Datum
9. Januar 2023 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0067 Sehr geehrter Herr Nestler, gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem IFG sind jedoch keine amtlichen Informationen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorhanden. Ergänzend weise ich auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Fachserie 10 Reihe 2.2 "Rechtspflege - Familiengerichte" hin. Die F-Statistik enthält die in den Ländern erhobenen statistischen Daten zu familiengerichtlichen Verfahren, unter anderem enthält sie auch Daten zur Anordnung der Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen, Abstammungssachen und Adoptionssachen. In der Anlage füge ich die F-Statistik für das Jahr 2021 bei. Mit freundlichen Grüßen