Vergütung von Influencern für die ARD Themenwoche

Informationen zur Vergütung der Influencer Lisa & Lena Mantler als Partner der ARD Themenwoche „Wir Gesucht“ 2022.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergütung von Influencern für die ARD Themenwoche [#262668]
Datum
7. November 2022 18:22
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Vergütung der Influencer Lisa & Lena Mantler als Partner der ARD Themenwoche „Wir Gesucht“ 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262668/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir fr…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Automatische Antwort: Vergütung von Influencern für die ARD Themenwoche [#262668]
Datum
7. November 2022 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Wir freuen uns über Ihre engagierte Teilhabe an der Programmgestaltung. Alle Zuschriften an die ARD-Zuschauerredaktion werden aufmerksam gelesen und gegebenenfalls an die zuständigen Redaktionen oder ARD-Kolleg:innen weitergeleitet. Leider können wir jedoch derzeit nicht alle Anliegen individuell beantworten. Dafür bitten wir um Verständnis. Programminformationen zum Ersten Deutschen Fernsehen und viele Videos der Sendungen finden Sie hier: www.daserste.de<http://www.daserste.de>. Die ARD-Mediathek hält eine riesige Vielfalt an Inhalten für Sie bereit: https://www.ardmediathek.de/. Fragen zur Mediathek senden Sie bitte via Kontaktformular, das Sie hier finden: https://hilfe.ardmediathek.de/. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung mit den ARD-Angeboten. Ihr Team der ARD-Zuschauerredaktion
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 7. November. Wir möchten Sie darauf hinweis…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Vergütung von Influencern für die ARD Themenwoche [#262668]
Datum
10. November 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 7. November. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Über Ihr Interesse an unserer Themenwoche "Wir gesucht - was hält uns zusammen" freuen wir uns sehr. Wir bitten aber herzlich um Verständnis, dass wir über solche Vertragsinterna nicht informieren. Tatsache ist, dass für diesen Programmschwerpunkt ein bestimmtes Budget vorgesehen und genehmigt ist, von dem unter anderem auch die Honorare für die Partner:innen der ARD-Themewoche finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, In diesem Fall teilen Sir mit bitte das Programmschwerpunkt Budget der Themenwoche…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergütung von Influencern für die ARD Themenwoche [#262668]
Datum
10. November 2022 10:30
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, In diesem Fall teilen Sir mit bitte das Programmschwerpunkt Budget der Themenwoche mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262668/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Erstes Deutsches Fernsehen
ARD-Themenwoche Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Alle Landesrund…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
ARD-Themenwoche
Datum
11. November 2022 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
25,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage. Alle Landesrundfunkanstalten finanzieren ihre Programme, mit denen sie sich an der ARD-Themenwoche beteiligen. Sie tun dies in Eigenregie und verwalten ihre Etats autonom. Es gibt keinen zentralen Programmetat, über dessen Höhe wir Ihnen Auskunft geben könnten. Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsident:innen der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsident:innen, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Der Haushaltsbeitrag wurde seit seiner Einführung vielfach juristisch überprüft. Seine Rechtmäßigkeit stellten zuletzt das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof fest. Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörer:innen und Zuschauer:innen möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können. Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. So geben die Landesrundfunkanstalten allgemein über die Verwendung des Rundfunkbeitrags, über die Gehälter ihres Führungspersonals sowie über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens Auskunft: https://www.ard.de/die-ard/wie-sie-beitragen/Verwendung-des-Rundfunkbeitrags-100 https://www.ard.de/die-ard/wie-wir-funktionieren/Gehaelter-und-Verguetungen-102 https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ueber-uns-sendeplatzprofile102.html Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD nicht nur das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sondern sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Gemeinschaftsprogramme tagesschau24 und ONE, ihre Anteile an KIKA, funk, PHOENIX, 3sat und Arte sowie mehr als 60 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie DasErste.de, die ARD-Mediathek, die ARD-Audiothek, tagesschau.de, sportschau.de oder kika.de. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe. Mit freundlichen Grüßen