Vergütungssätze von Hilfskräften an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
mit Schreiben vom 2022-08-08 hat das Finanzministerium MV angezeigt, die Vergütungssätze der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte ab dem Sommersemester 2023 zu erhöhen. Die Stundensätze sind dabei differenziert nach Hilfskräften (§ 6 WissZeitVG), Hilfskräften mit Bachelorabschluss (§ 6 WissZeitVG) und Hilfskräften mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (§ 2 Abs. 2 WissZeitVG).
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten Hilfskräfte haben einen Bachelorabschluss und sind mit einem Stundensatz von weniger als 12,72 € beschäftigt?
Wie viele der an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten Hilfskräfte haben eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung und sind mit einem Stundensatz von weniger als 17,28 € beschäftigt?
Falls möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Hochschule.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
An den staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Wintersemester 2022/2023 insgesamt 75 wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte mit Bachelorabschluss und Stundensatz von weniger als 12,72 €, davon:
9 an der Universität Greifswald,
20 an der Universität Rostock,
2 an der HMT,
33 an der Hochschule Neubrandenburg,
0 an der Hochschule Stralsund und
11 an der Hochschule Wismar.
Ferner gab es 6 wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und Stundensatz von weniger als 17,28 € ausschließlich an der Universität Greifswald.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Mai 2023
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4. Juli 2023
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