Vergütung Hauptgeschäftsführer

Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, wie hoch die jährlichen Vergütungen/Aufwandsentschädigungen für den IHK-Hauptgeschäftsführer Herr Schulte Uebbing in den vergangenen fünf Jahren gewesen sind und ggf. ob und in welcher Höhe Nebeneinkünfte erwirtschaftet worden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. September 2017
  • Frist
    6. Oktober 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Industrie- und Handelskammer Münster / Nord-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergütung Hauptgeschäftsführer [#24525]
Datum
4. September 2017 16:02
An
Industrie- und Handelskammer Münster / Nord-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, wie hoch die jährlichen Vergütungen/Aufwandsentschädigungen für den IHK-Hauptgeschäftsführer Herr Schulte Uebbing in den vergangenen fünf Jahren gewesen sind und ggf. ob und in welcher Höhe Nebeneinkünfte erwirtschaftet worden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Industrie- und Handelskammer Münster / Nord-Westfalen
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Industrie- und Handelskammer Münster / Nord-Westfalen
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
4. September 2017 16:02
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx11.ihk.de[141.88.222.213] said: 550 #5.1.0 Address rejected. (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, wie hoch die jährlichen Vergütungen/Aufwandsentschädigungen für den IHK-Hauptgeschäftsführer Herr Schulte Uebbing in den vergangenen fünf Jahren gewesen sind und ggf. ob und in welcher Höhe Nebeneinkünfte erwirtschaftet worden sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Industrie- und Handelskammer Münster / Nord-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Schulte-Uebbing hat mich gebeten, Ihre Anfrage vom 04.09.2017 zu beantworten. …
Von
Industrie- und Handelskammer Münster / Nord-Westfalen
Betreff
WG: Vergütung Hauptgeschäftsführer [#24525]
Datum
6. September 2017 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Herr Schulte-Uebbing hat mich gebeten, Ihre Anfrage vom 04.09.2017 zu beantworten. Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für sie gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, dessen Beachtung auch bei der Prüfung der Jahresabschlüsse überprüft wird. Die Vollversammlung der IHK hat personalwirtschaftliche Grundsätze beschlossen. Diese umfassen auch die Grundsätze der Gehaltsfindung für den Hauptgeschäftsführer. Auf Basis dieser Grundsätze legt ein Präsidialausschuss das Gehalt des Hauptgeschäftsführers fest. Die Vollversammlung beschließt jährlich im Rahmen des Wirtschaftsplans auch über die Höhe des Personalaufwands. Der tatsächliche Personalaufwand geht aus dem jeweiligen Jahresabschluss hervor. Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da diese auf Individualverträgen beruhen und der Vertraulichkeit unterliegen. Die Anzahl der Mitglieder der Leitungsebene und die Gehaltssumme der Leitungsebene wird bundesweit im IHK-Transparenzportal veröffentlicht. Eine Übersicht der Gehälter der Leitungsebene der IHK Nord Westfalen entnehmen Sie bitte dem IHK-Tranzparenzportal http://www.ihk.de/wie-hoch-sind-die-gehalter-der-ihk-fuhrungsebene- Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vergütung Hauptgeschäftsführer“ [#24525]
Datum
8. September 2017 09:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24525 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eienrseits keine schlüssige Begründung für die Ablehnung geliefert wurde und andererseits das Gehalt des Hauptgeschäftsführers eben nicht der Vetraulichkeit unterliegt, denn es handelt sich um eine herausgehobene Position in einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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