Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir, wie hoch das Honorrar der Ärzte in den Corona-Impfzentren ist und wie sich dieses (Zuschläge etc.) im Einzelnen zusammensetzt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
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An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren [#220485]
Datum
16. Mai 2021 17:24
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte teilen Sie mir, wie hoch das Honorrar der Ärzte in den Corona-Impfzentren ist und wie sich dieses (Zuschläge etc.) im Einzelnen zusammensetzt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220485/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
IfG-Antrag Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Im Impfzentrum sowie in mobilen Einheit…
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Im Impfzentrum sowie in mobilen Einheiten tätige Ärztinnen und Ärzte (Honorar- und Vertragsärzte) erhalten montags - freitags eine Vergütung in Höhe von 150 € pro Stunde, samstags, sonntags und an Feiertagen eine Vergütung von 185 € pro Stunde. Die ärztliche Leitung erhält eine Vergütung von 200 € pro Stunde. Zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte mit einem vollen Sitz erhalten montags - freitags zudem einen Zuschlag zur Kompensation ihres Praxisausfalls in Höhe von 35 € pro Stunde. Dies gilt nicht für die ärztliche Leitung. Soweit Ärztinnen und Ärzte in den mobilen Einheiten zu ihrer Unterstützung Medizinische Fachangestellte (MFA) einsetzen, erhalten sie einen weiteren Zuschlag von 35 € pro Stunde. Samstags, sonntags und an Feiertagen beträgt der Zuschlag für eine begleitende MFA 40 € pro Stunde. Sofern und soweit der Zuschlag die Arbeitgeberkosten übersteigt, ist er ergänzend zum Gehalt an die MFA zu vergüten. Die MFA sind der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung bei der Abrechnung namentlich zu benennen. Die Zuschläge für die begleitende MFA für Tätigkeitszeiträume außerhalb der vereinbarten regulären Arbeitszeiten der MFA sollten an diese mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden. Mit freundlichen Grüßen