Vergütungsrichtlinie der Handelskammer Hamburg

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

In der Satzung der Handelskammer steht in § 16 Dienstverträge und Vergütung folgendes:

"die Vergütung der Angestellten der Kammer orientiert sich an jeweils vergleichbaren Positionen der Gesamtwirtschaft und der entsprechenden Tarifentwicklung. Näheres regelt eine Vergütungsrichtlinie des Plenums."

Ich hätte gerne gewusst ob es überhaupt eine Vergütungsrichtlinie gibt und wenn ja hätte ich gerne Einsicht in die Vergütungsrichtlinie genommen.

Da es sich hier um eine Richtlinie handelt und diese sozusagen Teil der Satzung ist können hier auch keine datenschutzrechliche oder sonstigen Aspekte entgegenstehen.

Ich gehe davon aus, dass das Dokument als PDF-Datei bereits vorhanden ist und würde Sie bitten dieses entsprechend dem Transparenzgesetz zeitnah bekannt zu geben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2014
  • Frist
    1. April 2014
  • 2 Follower:innen
Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Vergütungsrichtlinie der Handelskammer Hamburg [#5850]
Datum
28. Februar 2014 07:55
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Satzung der Handelskammer steht in § 16 Dienstverträge und Vergütung folgendes: "die Vergütung der Angestellten der Kammer orientiert sich an jeweils vergleichbaren Positionen der Gesamtwirtschaft und der entsprechenden Tarifentwicklung. Näheres regelt eine Vergütungsrichtlinie des Plenums." Ich hätte gerne gewusst ob es überhaupt eine Vergütungsrichtlinie gibt und wenn ja hätte ich gerne Einsicht in die Vergütungsrichtlinie genommen. Da es sich hier um eine Richtlinie handelt und diese sozusagen Teil der Satzung ist können hier auch keine datenschutzrechliche oder sonstigen Aspekte entgegenstehen. Ich gehe davon aus, dass das Dokument als PDF-Datei bereits vorhanden ist und würde Sie bitten dieses entsprechend dem Transparenzgesetz zeitnah bekannt zu geben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn

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Handelskammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Duphorn, die von Ihnen zitierte Regelung unserer Satzung ist am 14. Juni 2013 in Kraft getret…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Vergütungsrichtlinie der Handelskammer Hamburg [#5850]
Datum
7. März 2014 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duphorn, die von Ihnen zitierte Regelung unserer Satzung ist am 14. Juni 2013 in Kraft getreten. Das Plenum ist aufgrund anderer vordringlicher Themen noch nicht dazu gekommen, eine entsprechende Richtlinie zu erlassen. Der Innenausschuss hat inzwischen eine Fassung beraten und genehmigt, die nach der endgültigen Entscheidung des Präsidiums dem Plenum zugeleitet wird. Die wesentliche Aussage zur Höhe der Vergütung findet sich unmittelbar in der Satzung mit der Anlehnung an das objektive Parameter der Tarifentwicklung in der Gesamtwirtschaft in § 16 Absatz 1 Satz 1. Das Plenum genehmigt jährlich den Haushaltsansatz zu den Vergütungen und die Personalübersicht, beides ist in der hk24 im Transparenzportal veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Christian Graf Geschäftsführer Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 344 Telefax: +49 40 361 38 - 533 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de Stefan Duphorn <<Name und E-Mail-Adresse>> 28.02.2014 07:55 Bitte antworten an Stefan Duphorn <<Name und E-Mail-Adresse>> An <<E-Mail-Adresse>> Kopie Thema Vergütungsrichtlinie der Handelskammer Hamburg [#5850] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: In der Satzung der Handelskammer steht in § 16 Dienstverträge und Vergütung folgendes: "die Vergütung der Angestellten der Kammer orientiert sich an jeweils vergleichbaren Positionen der Gesamtwirtschaft und der entsprechenden Tarifentwicklung. Näheres regelt eine Vergütungsrichtlinie des Plenums." Ich hätte gerne gewusst ob es überhaupt eine Vergütungsrichtlinie gibt und wenn ja hätte ich gerne Einsicht in die Vergütungsrichtlinie genommen. Da es sich hier um eine Richtlinie handelt und diese sozusagen Teil der Satzung ist können hier auch keine datenschutzrechliche oder sonstigen Aspekte entgegenstehen. Ich gehe davon aus, dass das Dokument als PDF-Datei bereits vorhanden ist und würde Sie bitten dieses entsprechend dem Transparenzgesetz zeitnah bekannt zu geben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>