Sehr geehrter Herr Duphorn,
die von Ihnen zitierte Regelung unserer Satzung ist am 14. Juni 2013 in
Kraft getreten. Das Plenum ist aufgrund anderer vordringlicher Themen noch
nicht dazu gekommen, eine entsprechende Richtlinie zu erlassen. Der
Innenausschuss hat inzwischen eine Fassung beraten und genehmigt, die nach
der endgültigen Entscheidung des Präsidiums dem Plenum zugeleitet wird.
Die wesentliche Aussage zur Höhe der Vergütung findet sich unmittelbar in
der Satzung mit der Anlehnung an das objektive Parameter der
Tarifentwicklung in der Gesamtwirtschaft in § 16 Absatz 1 Satz 1. Das
Plenum genehmigt jährlich den Haushaltsansatz zu den Vergütungen und die
Personalübersicht, beides ist in der hk24 im Transparenzportal
veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Christian Graf
Geschäftsführer
Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 344
Telefax: +49 40 361 38 - 533
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
Stefan Duphorn <
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28.02.2014 07:55
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Thema
Vergütungsrichtlinie der Handelskammer Hamburg [#5850]
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Satzung der Handelskammer steht in § 16 Dienstverträge und
Vergütung folgendes:
"die Vergütung der Angestellten der Kammer orientiert sich an jeweils
vergleichbaren Positionen der Gesamtwirtschaft und der entsprechenden
Tarifentwicklung. Näheres regelt eine Vergütungsrichtlinie des Plenums."
Ich hätte gerne gewusst ob es überhaupt eine Vergütungsrichtlinie gibt und
wenn ja hätte ich gerne Einsicht in die Vergütungsrichtlinie genommen.
Da es sich hier um eine Richtlinie handelt und diese sozusagen Teil der
Satzung ist können hier auch keine datenschutzrechliche oder sonstigen
Aspekte entgegenstehen.
Ich gehe davon aus, dass das Dokument als PDF-Datei bereits vorhanden ist
und würde Sie bitten dieses entsprechend dem Transparenzgesetz zeitnah
bekannt zu geben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Duphorn
<<E-Mail-Adresse>>