Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen

Wie viele Tops waren 2021 in der GemeinderatSitzung öffentlich ?
Wie viele nichtöffentliche Tops?
Wie viele der nichtöffentlichen waren davon Personalangelegenheiten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Tops waren 2021 in der G…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#283545]
Datum
9. Juli 2023 21:28
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Tops waren 2021 in der GemeinderatSitzung öffentlich ? Wie viele nichtöffentliche Tops? Wie viele der nichtöffentlichen waren davon Personalangelegenheiten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283545/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Esslingen am Neckar
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass die…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
WG: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#283545]
Datum
28. Juli 2023 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Esslingen am Neckar uneingeschränkt die kommunalrechtlichen Bestimmung zur Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Sitzungen gemeinderätlicher Gremien berücksichtigt. Einschlägig ist hier der § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung BW: Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Sitzungen der kommunalen Gremien sind daher grundsätzlich öffentlich. Eine nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten wir nur vorgesehen, wenn aus kommunalrechtlicher Sicht Nichtöffentlichkeit erforderlich ist (z.B. i.d.R. bei Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten). Darüber hinaus wurde die Transparenz ab September 2022 auf Initiative von Oberbürgermeister Klopfer nochmals erhöht, da seitdem Vorberatungen in den Ausschüssen ebenfalls öffentlich stattfinden und in jeder Sitzung des Gemeinderats eine Bekanntgabe der zuvor nichtöffentlich gefassten Beschlüsse erfolgt. Aus Letzterem können Sie bereits ableiten, dass die Anzahl der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse gegenüber den öffentlich gefassten Beschlüssen äußerst gering ist. Im Jahr 2021 gab es in Gemeinderatssitzungen 124 öffentliche sowie 41 nichtöffentliche Tagesordnungspunkte. Von den 41 nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten betrafen 19 Tagesordnungspunkte Personalangelegenheiten sowie weitere 8 Tagesordnungspunkte den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt "Verschiedenes", unter dem keine Beschlüsse gefasst werden. Die verbleibenden nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte mussten ebenfalls nichtöffentlich verhandelt werden, da dies das öffentliche Wohl oder berechtigte Interesse Einzelner erforderte. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Weitere Stellungnahme zum Thema finden Sie unter: https://…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#283545]
Datum
28. Juli 2023 19:36
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Weitere Stellungnahme zum Thema finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/anfragen/tag/nichtoffentliche-sitzung-gr/ Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283545/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>