Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen

Anfrage an: Gemeinde Altbach

Wie viele Tops waren 2021 in der GemeinderatSitzung öffentlich ?
Wie viele nichtöffentliche Tops?
Wie viele der nichtöffentlichen waren davon Personalangelegenheiten?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2023
  • Frist
    30. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Tops waren 2021 in der G…
An Gemeinde Altbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284983]
Datum
28. Juli 2023 19:40
An
Gemeinde Altbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Tops waren 2021 in der GemeinderatSitzung öffentlich ? Wie viele nichtöffentliche Tops? Wie viele der nichtöffentlichen waren davon Personalangelegenheiten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284983/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Altbach
Sehr << Antragsteller:in >> für unseren Aufwand müssen wir leider 50 € berechnen. Bitte teilen Sie mi…
Von
Gemeinde Altbach
Betreff
AW: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284983]
Datum
31. Juli 2023 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für unseren Aufwand müssen wir leider 50 € berechnen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Anfrage unter 200Euro sind kostenlos zu erteilen. Mit freundlichen Grüß…
An Gemeinde Altbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284983]
Datum
9. August 2023 21:32
An
Gemeinde Altbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Anfrage unter 200Euro sind kostenlos zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284983/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Altbach
Guten Morgen, nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes können nach § 10 Gebühren verlangt werden. Hier m…
Von
Gemeinde Altbach
Betreff
AW: Verhältnis nichtöffentliche zu öffentlichen Tops bei Gemeinderatsitzungen [#284983]
Datum
10. August 2023 08:51
Status
Guten Morgen, nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes können nach § 10 Gebühren verlangt werden. Hier müssen wir unseren Aufwand in Rechnung stellen. Bei Übersteigen der Kosten von 200 € müssen wir informieren, Kosten unter 200 € können verlangt werden. Ich bitte um Angabe der Rechtsgrundlage, wo steht, dass unter 200 € Anfragen kostenlos zu beantworten sind. Mit freundlichen Grüßen