Verhältnis Studierende zu Professor*innen

bitte beantworten Sie folgende Frage:

Wie hoch war die Anzahl der Studierenden und die Anzahl der Professor*innen jeweils zum Ende der Jahre 1990, 2000, 2010, 2020 und 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bi…
An Fachhochschule Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhältnis Studierende zu Professor*innen [#294383]
Datum
7. Dezember 2023 17:03
An
Fachhochschule Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte beantworten Sie folgende Frage: Wie hoch war die Anzahl der Studierenden und die Anzahl der Professor*innen jeweils zum Ende der Jahre 1990, 2000, 2010, 2020 und 2022.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294383/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Fachhochschule Dortmund
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen die Daten aus dem Stat…
Von
Fachhochschule Dortmund
Betreff
AW: Verhältnis Studierende zu Professor*innen [#294383]
Datum
8. Dezember 2023 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen die Daten aus dem Statistikportal des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zukommen lassen. Dort finden Sie zahlreiche Tabellen und amtliche Zahlen rund um das Thema Hochschulen. Hier ist Link zu den Datenbanken zum Thema Hochschulen: https://www.it.nrw/statistik/gesellschaft-und-staat/bildung-und-kultur/hochschulen Zu den Studierendenzahlen. Diese werden von IT.NRW rückwirkend bis zum Wintersemester 1992/23 erfasst. (Tabelle: 21311-06i) Die Tabelle mit allen Wintersemestern seit 1992/23 für die FH Dortmund hänge ich Ihnen als Excel-Datei dieser Mail an. Zur Zahl der Professor*innen: Hier können Sie auf die Datenbank Hochschulpersonal zurückgreifen, die bis ins Jahr 1994 zurückreicht. Ich habe hier mit der Tabelle „21341-05i Hochschulpersonal nach Hochschularten, Hochschulen, Fächergruppen, Lehr- und Forschungsbereichen (fachlich), Personalgruppen und Geschlecht - Land – Stichtag“ gearbeitet, die sehr viele Datenpunkt hat. Die für Sie relevanten Daten sind darum für die Stichtag 1.12.1994, 1.12.2000, 1.12.2010, 1.12.2020 und 1.12.2022 in der folgenden Tabelle reduziert. Neben der Anzahl der Professor*innen finden sie dort auch noch gesondert die Zahl der Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben, sowie die Zahl der nebenberuflich Lehrenden wie Lehrbeauftragte/Honorarprofessoren/Privatdozenten. 1.12.1994 1.12.2000 1.12.2010 1.12.2020 1.12.2022 Professor*innen 195 185 190 231 224 Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben 80 23 16 23 30 Nebenberufliche Lehrkräfte 217 171 193 395 262 Die gesamte Exceltabelle mit allen Daten aus „21341-05i“ hänge ich auch an. Mit besten Grüße

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