Verhältnis Anzahl Testungen auf SARS-CoV In Relation zu positiv getesteten Personen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

um mir persönlich ein besseres Bild der aktuellen Entwicklungen der Neuinfektionen mit SARS-CoV zu machen bitte ich um Offenlegung des Verhältnisses der Anzahl der Testungen auf SARS-CoV in Relation zu positiv getesteten Personen ab dem 27.03.2020. Letztmalig wurde diese Information am 26.03.2020 im täglichen Lagebericht des RKI aufgeführt. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: um mir persönlich e…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhältnis Anzahl Testungen auf SARS-CoV In Relation zu positiv getesteten Personen [#183810]
Datum
1. April 2020 18:41
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
um mir persönlich ein besseres Bild der aktuellen Entwicklungen der Neuinfektionen mit SARS-CoV zu machen bitte ich um Offenlegung des Verhältnisses der Anzahl der Testungen auf SARS-CoV in Relation zu positiv getesteten Personen ab dem 27.03.2020. Letztmalig wurde diese Information am 26.03.2020 im täglichen Lagebericht des RKI aufgeführt. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183810
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. April 2020 18:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe dass derzeit eine angespannte Lage das Geschehen bestimmt. Trotzdem sol…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Verhältnis Anzahl Testungen auf SARS-CoV In Relation zu positiv getesteten Personen [#183810]
Datum
1. April 2020 19:04
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe dass derzeit eine angespannte Lage das Geschehen bestimmt. Trotzdem sollte die Offenlegung zeitlich überschaubar sein. Daher bitte ich hiermit noch einmal um Übersendung/ Offenlegung der Daten wie angefragt. Vielen Dank ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183810

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl der Testungen auf SARS-CoV-2 wird inzwischen wöchentlich (zuletzt gestern…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Verhältnis Anzahl Testungen auf SARS-CoV In Relation zu positiv getesteten Personen [#183810]
Datum
2. April 2020 14:21
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl der Testungen auf SARS-CoV-2 wird inzwischen wöchentlich (zuletzt gestern, am 01.04.2020), die Zahl der positiv getesteten Personen täglich im Lagebericht veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen