Verhinderung von Diensteanbieterverpflichtung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

die Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das Verkehrsministerium die Bundesnetzagentur unter Druck gesetzt hat, um die Neuauflage einer Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern.

[1] https://www.golem.de/news/andreas-scheuer-verkehrsminister-soll-5g-zugang-fuer-mvnos-verhindert-haben-2302-172115.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Unterlagen, aus denen hervorgeht,…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verhinderung von Diensteanbieterverpflichtung [#271209]
Datum
23. Februar 2023 09:57
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das Verkehrsministerium die Bundesnetzagentur unter Druck gesetzt hat, um die Neuauflage einer Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern. [1] https://www.golem.de/news/andreas-scheuer-verkehrsminister-soll-5g-zugang-fuer-mvnos-verhindert-haben-2302-172115.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271209/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Aktenzeichen: 1.00/42#4: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#271209] - Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Verhinderung von Diensteanbieterverpflichtung [#271209]
Datum
27. Februar 2023 11:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Aktenzeichen: 1.00/42#4: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#271209] - Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 23.02.2023. Dieser wird hier unter dem Aktenzeichen 1.00/42#4 bearbeitet. Die Prüfung und Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Aktenzeichen: 1.00/42#4: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#271209] Sehr << Antragsteller:in >> mit Antr…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Verhinderung von Diensteanbieterverpflichtung [#271209]
Datum
28. Februar 2023 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 1.00/42#4: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#271209] Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 23.02.2023 haben Sie hier unter Verweis auf entsprechende Presseberichterstattung Zugang beantragt zu "Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das Verkehrsministerium die Bundesnetzagentur unter Druck gesetzt hat, um die Neuauflage einer Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern". Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz lehne ich ab. Der von Ihnen in Bezug genommene Sachverhalt ist Gegenstand eines derzeit beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Gerichtsverfahrens. Mit Urteil vom 20.10.2021 – 6 C 8.20 – hat das Bundesverwaltungsgericht die entsprechende Verwaltungsstreitsache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Durch das Verwaltungsgericht Köln müsse nunmehr aufgeklärt werden, ob es im Verwaltungsverfahren zu einem Verstoß gegen die unionsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde gekommen ist und ob die Abwägung der Präsidentenkammer auf sachfremden Erwägungen beruhte. Eine Auswahl und Bereitstellung von Unterlagen unter Berücksichtigung der von Ihnen formulierten Wertung kann durch die Bundesnetzagentur nicht erfolgen, ohne das Ergebnis des laufenden Gerichtsverfahrens vorwegzunehmen. Das Vorliegen der in Ihrem Antrag bereits vorausgesetzten Einflussnahme des Bundesverkehrsministeriums auf die Ausgestaltung einzelner Regelungen der Präsidentenkammerentscheidung ist gerade der zentrale Gegenstand des laufenden Verfahrens. Bereits jeder Auswahl von Unterlagen durch die Bundesnetzagentur würde eine Wertung in dem von Ihnen beschriebenen Sinne beiwohnen, so dass aus Sicht der Bundesnetzagentur nachteilige Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens zu besorgen wären. Der Antrag war daher abzulehnen, § 3 S. 1 Nr. 1. g) IFG. Mit freundlichen Grüßen