Sehr geehrter Herr Rogel,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. März 2021. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Derzeit erreichen uns immer mehr Anfragen von Menschen, die verständlicherweise in großer Sorge leben und eine rasche Impfung wünschen. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir alles tun, um allen Menschen im Land so rasch wie möglich den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen.
Leider gibt es noch nicht genügend Impfstoff, um alle Personen, die sich impfen lassen möchten, sofort zu impfen. Es musste daher festgelegt werden, in welcher Reihenfolge verschiedene Personengruppen geimpft werden. Dabei waren ethische, rechtliche und praktische Fragen zu berücksichtigen. Die Impfreihenfolge bestimmt sich maßgeblich nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Diese regelt, welche Personen mit höchster, mit hoher oder mit erhöhter Priorität geimpft werden können. Die Einstufung ist unter anderem davon abhängig, wie gefährlich eine Covid-19-Erkrankung für die zu impfende Person wäre. Vorrangig geimpft werden aber auch Personen, die einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt sind oder die selbst andere einem erhöhten Ansteckungsrisiko aussetzen.
Auf der Internetseite der Landesregierung (
https://corona.rlp.de/de/impfen/infor...) können Sie sich über die Impfreihenfolge der einzelnen Personengruppen informieren. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu der Einstufung der Berufsgruppen und wann sie sich für einen Impftermin registrieren können.
In Rheinland-Pfalz werden die Termine in den Impfzentren auf der Basis des zur Verfügung stehenden Impfstoffes vergeben. Von daher kommt es in der Regel nicht zu Impfdosen, die nicht verimpft werden können. Bleibt in einem Impfzentrum dennoch Impfstoff übrig, kann jede weitere impfbereite Person der derzeit berechtigten Gruppen geimpft werden. Deren Benachrichtigung erfolgt bei übrig gebliebenen Impfdosen auch kurzfristig nach telefonischer Nachfrage bei den genannten Personengruppen durch das Impfzentrum. Eine Terminanmeldung ist aktuell nur für Personen möglich, die der ersten oder zweiten Impfgruppe angehören bzw. für Personen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Wann weitere Personengruppen geimpft werden können, hängt von der Lieferung und Zulassung weiterer Impfstoffe ab. Die Landesregierung informiert regelmäßig und umfassend über den aktuellen Stand.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen