Verimpfungen von Impfstoffen gegen das Coronavirus

Können Menschen Abends zu einem Impfzentrum gehen, um übrig gebliebene Impfstoffe zu bekommen, ohne eine Strafe zu erwarten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
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Lorcan Rogel
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Mensche…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
Lorcan Rogel
Betreff
Verimpfungen von Impfstoffen gegen das Coronavirus [#214968]
Datum
12. März 2021 16:17
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Menschen Abends zu einem Impfzentrum gehen, um übrig gebliebene Impfstoffe zu bekommen, ohne eine Strafe zu erwarten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lorcan Rogel Anfragenr: 214968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214968/ Postanschrift Lorcan Rogel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lorcan Rogel

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Rogel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. März 2021. Bitte entschuldigen Sie die späte Ant…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Verimpfungen von Impfstoffen gegen das Coronavirus [#214968]
Datum
12. April 2021 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rogel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. März 2021. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Derzeit erreichen uns immer mehr Anfragen von Menschen, die verständlicherweise in großer Sorge leben und eine rasche Impfung wünschen. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir alles tun, um allen Menschen im Land so rasch wie möglich den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen. Leider gibt es noch nicht genügend Impfstoff, um alle Personen, die sich impfen lassen möchten, sofort zu impfen. Es musste daher festgelegt werden, in welcher Reihenfolge verschiedene Personengruppen geimpft werden. Dabei waren ethische, rechtliche und praktische Fragen zu berücksichtigen. Die Impfreihenfolge bestimmt sich maßgeblich nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Diese regelt, welche Personen mit höchster, mit hoher oder mit erhöhter Priorität geimpft werden können. Die Einstufung ist unter anderem davon abhängig, wie gefährlich eine Covid-19-Erkrankung für die zu impfende Person wäre. Vorrangig geimpft werden aber auch Personen, die einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt sind oder die selbst andere einem erhöhten Ansteckungsrisiko aussetzen. Auf der Internetseite der Landesregierung (https://corona.rlp.de/de/impfen/infor...) können Sie sich über die Impfreihenfolge der einzelnen Personengruppen informieren. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu der Einstufung der Berufsgruppen und wann sie sich für einen Impftermin registrieren können. In Rheinland-Pfalz werden die Termine in den Impfzentren auf der Basis des zur Verfügung stehenden Impfstoffes vergeben. Von daher kommt es in der Regel nicht zu Impfdosen, die nicht verimpft werden können. Bleibt in einem Impfzentrum dennoch Impfstoff übrig, kann jede weitere impfbereite Person der derzeit berechtigten Gruppen geimpft werden. Deren Benachrichtigung erfolgt bei übrig gebliebenen Impfdosen auch kurzfristig nach telefonischer Nachfrage bei den genannten Personengruppen durch das Impfzentrum. Eine Terminanmeldung ist aktuell nur für Personen möglich, die der ersten oder zweiten Impfgruppe angehören bzw. für Personen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben. Wann weitere Personengruppen geimpft werden können, hängt von der Lieferung und Zulassung weiterer Impfstoffe ab. Die Landesregierung informiert regelmäßig und umfassend über den aktuellen Stand. Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen