Verkauf Analogfunkfrequenzen nichhtpolizeiliche BOS BW

Im Zuge des Ausbau des Tetranetzes im Bereich der nichtpolizeilichen BOS in Baden-Württemberg informiert eine Hilfsorganisation auf ihrer Website darüber, dass die analogen Funkfrequenzen in Baden-Württemberg nur noch bis 2025 genutzt werden können, da diese ab dem Zeitpunkt verkauft sind.

Stimmen diese Informationen und wenn ja, aus welchen Gründen hält das Ministerium eine Vorhaltung der Analogfunkfrequenzen als Redundanz wie Sie bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 benötigt wurden, für nicht notwendig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge des Ausbau des Tetranetzes…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf Analogfunkfrequenzen nichhtpolizeiliche BOS BW [#286140]
Datum
15. August 2023 10:35
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge des Ausbau des Tetranetzes im Bereich der nichtpolizeilichen BOS in Baden-Württemberg informiert eine Hilfsorganisation auf ihrer Website darüber, dass die analogen Funkfrequenzen in Baden-Württemberg nur noch bis 2025 genutzt werden können, da diese ab dem Zeitpunkt verkauft sind. Stimmen diese Informationen und wenn ja, aus welchen Gründen hält das Ministerium eine Vorhaltung der Analogfunkfrequenzen als Redundanz wie Sie bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 benötigt wurden, für nicht notwendig.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286140/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Analogfunkfrequenzen nichhtpolizeiliche BOS BW“ vom 15.08.…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkauf Analogfunkfrequenzen nichhtpolizeiliche BOS BW [#286140]
Datum
29. September 2023 00:41
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf Analogfunkfrequenzen nichhtpolizeiliche BOS BW“ vom 15.08.2023 (#286140) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde uns hausintern zur Beantwortung zugeleitet. Wir können…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: IM6-0268-168/4/1: EXTERN: Verkauf Analogfunkfrequenzen nichhtpolizeiliche BOS BW [#286140]
Datum
27. Oktober 2023 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde uns hausintern zur Beantwortung zugeleitet. Wir können Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen: Für die Vergabe bzw. Neuvergabe/-zuweisung von Frequenzen an definierte Nutzerkreise sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit der nachgeordneten Bundesnetzagentur sowie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) mit seinen nachgeordneten Behörden zuständig. Mit Einführung des Digitalfunk BOS war seitens des Bundes bereits geplant, nach der erfolgreichen Migration vom analogen BOS-Funk zum bundesweiten und einheitlichen Digitalfunk BOS, die nicht mehr genutzten Frequenzen des analogen BOS-Funks neu zu vergeben. Das Auslaufen der analogen Nutzungen wurde im Rahmen eines Rückgabekonzeptes der Bundesnetzagentur bzw. der Funkfrequenzverwaltung des Bundes festgelegt. Dabei kann aber bspw. die weitere Nutzung von erforderlichen Frequenzen der analogen Kanäle, insbesondere für Sonderanwendungen (bspw. Alarmierungsnetze der BOS wie wir sie in Baden-Württemberg mit POCSAG betreiben) berücksichtigt werden. Auf entsprechende Abfragen der Bundesfrequenzverwaltung haben wir bisher gemeldet, dass weiterhin Bedarf an der Frequenzzuweisung besteht. Mit der fortschreitenden Digitalfunkmigration wird die Argumentation schwieriger werden. Auf Bundesebene wurde in den vergangenen Jahren bereits damit begonnen, Frequenzbereiche zu konsolidieren. Andere BOS und andere Länder haben nach unserer Kenntnis bereits Frequenzzuteilungen zurück gegeben. Danach sollen beispielsweise noch genutzte BOS Frequenzen der nicht TETRA-Bereiche in den jeweiligen Frequenzbereichen zusammengelegt werden, um so Teile der einzelnen Frequenzbänder für andere BOS-Funkanwendungen nutzbar zu machen. Die Regelung eines Rückgabe-/Konsolidierungskonzeptes müssen bundesweit erfolgen, da davon neben den länderspezifischen BOS auch bundesweit agierende BOS und andere Nutzergruppen betroffen sind. Über Zuweisungen von Frequenzen entscheidet letztlich ausschließlich der Bund. Ihre Anfrage wurde nicht als Anfrage nach LIFG beantwortet, sondern als allgemeine Bürgeranfrage. Mit freundlichen Grüßen