Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Verkauf der Commerzbank-Aktien

Besteht die Überlegung seitens des Bundesfinanzministerium, oder eine anderen Bundesbehörde, die staatlich gehaltenen Anteile (auch über die KfW) zu veräußern? Und wie hoch wäre der aktuelle "Verlust" bei einem Verkauf von 5 Euro pro Aktie?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Besteht die Überleg…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf der Commerzbank-Aktien [#164152]
Datum
17. August 2019 11:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Besteht die Überlegung seitens des Bundesfinanzministerium, oder eine anderen Bundesbehörde, die staatlich gehaltenen Anteile (auch über die KfW) zu veräußern? Und wie hoch wäre der aktuelle "Verlust" bei einem Verkauf von 5 Euro pro Aktie?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. August 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage er…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 17. August 2019
Datum
30. August 2019 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG.pdf
65,5 KB
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie künftig Anträge stellen können. Mit Ihren Anliegen, die kein IFG-Antrag im Sinne des Gesetzes sind, können Sie sich gern über den gleichen Link an das Bürgerreferat des BMF wenden.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
BMF L C 4; Anfrage des Antragsteller/in Antragsteller/in - KfW / Verkauf der Aktien der Commerzbank / Veräußerung …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
BMF L C 4; Anfrage des Antragsteller/in Antragsteller/in - KfW / Verkauf der Aktien der Commerzbank / Veräußerung / Verlustrealisierung - AW NBen
Datum
19. September 2019 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Finanzen Referat für Bürgerangelegenheiten Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. August 2019 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten. Über eine etwaige Veräußerung des im Jahr 2009 im Rahmen der Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes erworbenen Anteils des Finanzmarktstabilisierungsfonds an der Commerzbank wird zur gegebenen Zeit ein interministerieller Ausschuss aus Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes sowie einem Vertreter der Bundesländer entscheiden. Eine abschließende Bewertung des finanziellen Erlöses einer solchen Entscheidung kann erst im Nachgang erfolgen. Derzeit hält der Finanzmarktstabilisierungsfonds noch ca. 15,6% der Anteile an der Commerzbank AG. Die KfW hält keine im Rahmen der Finanzmarktstabilisierung erworbenen Anteile des Bundes an der Commerzbank AG. Hinweis: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMF unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente