Verkauf des Gasspeichers in Rehden an Gasprom

In der Antwort auf Punkt 4 bis 6 einer Kleinen Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 18/6349) von 2015, welche sich auf den Verkauf der Gasspeicher von Wintershall an Gasprom bezieht, ist die Rede davon, dass es 2013 eine Prüfung gegeben habe, die zu dem Schluss komme, dass es sich bei dem Käufer um ein "unionsansässiges Unternehmen" handle. Dies wurde als Grund angeführt, warum der Verkauf des größten deutschen Gasspeichers in Rehden an eine Gasprom-Tochter nicht vom BMWi geprüft wurde.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2015/18-6349.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Ich beantrage die Zusendung des entsprechenden Prüfberichtes von 2013.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Antwort au…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verkauf des Gasspeichers in Rehden an Gasprom [#257697]
Datum
24. August 2022 10:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Antwort auf Punkt 4 bis 6 einer Kleinen Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 18/6349) von 2015, welche sich auf den Verkauf der Gasspeicher von Wintershall an Gasprom bezieht, ist die Rede davon, dass es 2013 eine Prüfung gegeben habe, die zu dem Schluss komme, dass es sich bei dem Käufer um ein "unionsansässiges Unternehmen" handle. Dies wurde als Grund angeführt, warum der Verkauf des größten deutschen Gasspeichers in Rehden an eine Gasprom-Tochter nicht vom BMWi geprüft wurde. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2015/18-6349.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Ich beantrage die Zusendung des entsprechenden Prüfberichtes von 2013.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257697/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFG Bescheid Arne Semsrott Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang erhalten Sie den IFG-Bescheid auf Ihren IFG-An…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG Bescheid Arne Semsrott
Datum
9. September 2022 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang erhalten Sie den IFG-Bescheid auf Ihren IFG-Antrag vom 24.08.2022. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG Bescheid Arne Semsrott [#257697] -- per Fax und E-Mail -- Sehr << Anrede >> gegen Ihren Besche…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG Bescheid Arne Semsrott [#257697]
Datum
9. September 2022 08:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid VE5-R – 53305/001#01 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meinen Antrag ab, da Geschäftsgeheimnisse dem Antrag entgegenstünden. Sie haben aber weder erläutert, um welche Informationen es sich handelt noch substantiiert dargestellt, warum sie Geschäftsgeheimnisse darstellen. Zudem haben Sie offenbar keinen Teilzugang zu den Informationen geprüft, der bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen trotzdem erfolgen müsste, da ja nicht alle angefragten Infos Geheimnisse sind. Zudem hat offensichtlich keine Drittbeteiligung stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257697/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG Bescheid Arne Semsrott [#257697]
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: IFG Bescheid Arne Semsrott [#257697]
Datum
13. September 2022 12:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,4 KB

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 09.09.2022 erhoben…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG
Datum
5. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
155,9 KB
geschwärzt
596,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 09.09.2022 erhoben Sie Widerspruch gegen die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 08.09.2022, Az. VE5-R-53305/001#012. Auf Ihren Widerspruch ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Bescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 08.09.2022 Az. VE5-R-53305/001#012 wird aufgehoben. Die von Ihnen beantragte amtliche Information wird Ihnen erteilt. 2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens und Ihre notwendigen Auslagen tragt das Bundesministerium fur Wirtschaft und Klimaschutz. 3. Für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs wird keine Gebühr festgesetzt. 4. Die Bearbeitung Ihres Antrags ergeht gebühren- und auslagenfrei. I Mit Schreiben vom 24.08.2022 beantragten Sie die Zusendung des Prüfberichts aus dem Jahr 2013 des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu dem Verkauf der Gasspeicher von Wintershall an Gazprom, der Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 18/6349) von 2015 war. Am 08.09.2022 wurde Ihr Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass es sich bei den angefragten Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele und der Betroffene keine Einwilligung erteilt habe. Am 09.09.2022 haben Sie Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid erhoben, welcher per E-Mail und Fax am gleichen Tag im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingegangen ist. Da die von Ihnen angefragten Unterlagen bereits Gegenstand von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz waren, wurde bereits am 28.07.2022 eine Drittbeteiligung durchgeführt. lm Rahmen der Drittbeteiligung wurden die von Ihnen beantragten Unterlagen von der Betroffenen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft und keine Einwilligung für die Herausgabe der Unterlage erteilt. In Ihrem Widerspruch führen Sie an, dass nicht dargelegt wurde, bei welchen Informationen es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handele. Auch sei kein Teilzugang geprüft worden. Ferner führen Sie an, dass kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wurde. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wurde am 31.10.2022 eine erneute Drittbeteiligung vorgenommen. II 1. Der Widerspruch ist zulässig und begründet. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG. Die Unterlagen wurden im Rahmen des Widerspruchsverfahrens umfassend geprüft. lm Rahmen einer erneuten Drittbeteiligung hat die Betroffene eine Einwilligung erteilt. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 72 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VWVfG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin-Moabit. Mit freundlichen Grüßen

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