Verkauf eines Grundstückes Friedrich-Alfred-Straße Rheinhausen

Die DS 22-1271 "Verkauf eines unbebauten Grundstückes an der Friedrich-Alfred-Straße
im Ortsteil Rheinhausen-Hochemmerich" wurde in der Ratssitzung vom 09.02.2023 behandelt.

An welcher Stelle der Friedrich-Alfred-Straße liegt das Grundstück und wie ist die derzeitige Nutzung?

Anmerkung:
Wenngleich der Preis und personenbezogene Daten einem Schutz unterliegen, gilt das für die derzeitige Nutzung und den Ort nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Verkauf eines Grundstückes Friedrich-Alfred-Straße Rheinhausen [#270790]
Datum
20. Februar 2023 09:49
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die DS 22-1271 "Verkauf eines unbebauten Grundstückes an der Friedrich-Alfred-Straße im Ortsteil Rheinhausen-Hochemmerich" wurde in der Ratssitzung vom 09.02.2023 behandelt. An welcher Stelle der Friedrich-Alfred-Straße liegt das Grundstück und wie ist die derzeitige Nutzung? Anmerkung: Wenngleich der Preis und personenbezogene Daten einem Schutz unterliegen, gilt das für die derzeitige Nutzung und den Ort nicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 270790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270790/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf eines Grundstückes Friedrich-Alfred-Straße Rheinhausen“ vo…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Verkauf eines Grundstückes Friedrich-Alfred-Straße Rheinhausen [#270790]
Datum
22. März 2023 14:52
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkauf eines Grundstückes Friedrich-Alfred-Straße Rheinhausen“ vom 20.02.2023 (#270790) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/verkauf-eines-grundstueckes-friedrich-alfred-strasse-rheinhausen/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das La…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Verkauf eines Grundstückes Friedrich-Alfred-Straße Rheinhausen [#270790]
Datum
28. März 2023 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) baten Sie mit E-Mail vom 20. Februar 2023 um Übersendung von Informationen zu einem Grundstück an der Friedrich-Alfred-Straße in Rheinhausen. Sie möchten wissen, wo das Grundstück liegt und wie die derzeitige Nutzung ist. Zunächst einmal bitte ich die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle nach § 3 IFG NRW vorhandenen amtlichen Informationen. Nach der Legaldefinition des § 3 Satz 1 IFG NRW sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Ein Informationszugang erfordert also zunächst, dass die begehrten Informationen überhaupt auf einem Trägermedium festgehalten und folglich vorhanden sind. Bei dem betroffenen Grundstück handelt es sich um eine Brachfläche in der Gemarkung Rheinhausen, Flur 9, Flurstück 1141 tlw. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf schriftlich, in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr möglichst zwei Abschriften beigefügt werden. Im Fall der elektronischen Einreichung nach Maßgabe der ERVV bedarf es keiner Abschriften.2 Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht eingeht. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Hinweis: Daneben steht Ihnen das Recht zu, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen