100-GR-Ban
600-040-001-3
20-AFM288
Sehr geehrter Herr Duda,
Ihrem Antrag auf Informationszugang zu dem Kaufvertrag / Informationen zum Kauf/ Auflagen für den Käufer/über die Bunkeranlage, Hochbunker in 45701 Herten, Ecke Franzstr. und Ackerstr. vom 05.06.2020 kann ich leider nicht nachkommen. Dem BLB NRW liegen keine entsprechenden Informationen vor. Das Grundstück befindet sich nicht, noch befand es sich im Bestand des BLB NRW.
Bitte wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ellerstraße 56, 53119 Bonn, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>.
Ihrer Bitte, den Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten, darf ich nicht nachkommen, weil Sie der Weitergabe ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben.
Haftungsausschluss:
Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen.
Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Kosten:
Die Information wird kostenfrei erteilt.
Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €.
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen.
Sollten Sie zur Wahrung ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um kurze Mitteilung. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Mit freundlichen Grüßen