Verkauf Hochbunker und Auflagen.

Den Kaufvertrag / Informationen zum Kauf/ Auflagen für den Käufer/über die Bunkeranlage, Hochbunker in 45701 Herten, Ecke Franzstr. und Ackerstr.
Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
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Jörg Duda
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Jörg Duda
Betreff
Verkauf Hochbunker und Auflagen. [#188260]
Datum
5. Juni 2020 23:00
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Kaufvertrag / Informationen zum Kauf/ Auflagen für den Käufer/über die Bunkeranlage, Hochbunker in 45701 Herten, Ecke Franzstr. und Ackerstr. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Duda Anfragenr: 188260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188260 Postanschrift Jörg Duda << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Duda
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM288 Sehr geehrter Herr Duda, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 05.06.2020 k…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Verkauf Hochbunker und Auflagen. [#188260]
Datum
15. Juni 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM288 Sehr geehrter Herr Duda, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 05.06.2020 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Datenschutz/index.php einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM288 Sehr geehrter Herr Duda, Ihrem Antrag auf Informationszugang zu dem Kaufv…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Verkauf Hochbunker und Auflagen. [#188260]
Datum
24. Juni 2020 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
100-GR-Ban 600-040-001-3 20-AFM288 Sehr geehrter Herr Duda, Ihrem Antrag auf Informationszugang zu dem Kaufvertrag / Informationen zum Kauf/ Auflagen für den Käufer/über die Bunkeranlage, Hochbunker in 45701 Herten, Ecke Franzstr. und Ackerstr. vom 05.06.2020 kann ich leider nicht nachkommen. Dem BLB NRW liegen keine entsprechenden Informationen vor. Das Grundstück befindet sich nicht, noch befand es sich im Bestand des BLB NRW. Bitte wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Ellerstraße 56, 53119 Bonn, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Ihrer Bitte, den Antrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten, darf ich nicht nachkommen, weil Sie der Weitergabe ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um kurze Mitteilung. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen