Verkauf Rheinisch-Westfälischer Hof

Der Rheinisch-Westfälischer Hof (Ehemalige Adresse: Mittelstraße 73, 46514 Schermbeck) wurde 2020 von der Gemeinde Schermbeck in einem Bieterverfahren verkauft.
Hierbei sollte neben dem Gebot auch das Nutzungskonzept Beachtung finden.

Bitte senden sie mir folgende Dokumente:
- Die Bedingungen des Bieterverfahrens
- Wie die Verpflichtung des Käufers zur Nutzung entsprechend des eingereichten Konzeptes gewährleistet wurde
- Die eingereichten Nutzungskonzepte
- Den Verkaufsvertrag, persönliche Daten und Summen sollten zensiert werden
- Protokolle der Sitzungen, in denen der Rheinisch-Westfälische Hof diskutiert wurde
- Interner Briefwechsel bezüglich des Verkaufes
- Externe Briefwechsel bezüglich des Verkaufes

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Egon Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schermbeck Details
Von
Egon Müller
Betreff
Verkauf Rheinisch-Westfälischer Hof [#256265]
Datum
3. August 2022 17:27
An
Kommunalverwaltung Schermbeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Rheinisch-Westfälischer Hof (Ehemalige Adresse: Mittelstraße 73, 46514 Schermbeck) wurde 2020 von der Gemeinde Schermbeck in einem Bieterverfahren verkauft. Hierbei sollte neben dem Gebot auch das Nutzungskonzept Beachtung finden. Bitte senden sie mir folgende Dokumente: - Die Bedingungen des Bieterverfahrens - Wie die Verpflichtung des Käufers zur Nutzung entsprechend des eingereichten Konzeptes gewährleistet wurde - Die eingereichten Nutzungskonzepte - Den Verkaufsvertrag, persönliche Daten und Summen sollten zensiert werden - Protokolle der Sitzungen, in denen der Rheinisch-Westfälische Hof diskutiert wurde - Interner Briefwechsel bezüglich des Verkaufes - Externe Briefwechsel bezüglich des Verkaufes
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Egon Müller Anfragenr: 256265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256265/
Mit freundlichen Grüßen Egon Müller
Kommunalverwaltung Schermbeck
Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 03.08.2022. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Schermbeck
Betreff
Verkauf Rheinisch-Westfälischer Hof
Datum
4. August 2022 11:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 03.08.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Schermbeck
g Guten Tag Herr Müller, zu Ihrem Antrag vom 03.08.2022, erhalten Sie folgenden Bescheid:(siehe pdf-dokument) …
Von
Kommunalverwaltung Schermbeck
Betreff
Verkauf Rheinisch-Westfälischer Hof
Datum
2. September 2022 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
g Guten Tag Herr Müller, zu Ihrem Antrag vom 03.08.2022, erhalten Sie folgenden Bescheid:(siehe pdf-dokument) Mit freundlichen Grüßen