Verkauf/Übergabe der öffentlichen Sportplätze in der Hämmerlingstr 87 an den FC Union

Die bisher öffentlichen Sportplätze in der Hämmerlingstraße 87 hat jetzt der FC Union übernommen und stellt dort Naturrasenplätze für die eigene Bundesligamannschaft her.
Für welchen Preis wurde das Gelände an den FC Union verkauft? Handelt es sich um einen marktüblichen Preis und fand ein offenes Bieterverfahren (im Rahmen der Bebauungspläne) statt? Sind die mit dem Verkauf betrauten Entscheidungsträger unabhängig vom FC Union (z.B. keine Vereinsmitglieder)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bi…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf/Übergabe der öffentlichen Sportplätze in der Hämmerlingstr 87 an den FC Union [#287730]
Datum
6. September 2023 11:48
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bisher öffentlichen Sportplätze in der Hämmerlingstraße 87 hat jetzt der FC Union übernommen und stellt dort Naturrasenplätze für die eigene Bundesligamannschaft her. Für welchen Preis wurde das Gelände an den FC Union verkauft? Handelt es sich um einen marktüblichen Preis und fand ein offenes Bieterverfahren (im Rahmen der Bebauungspläne) statt? Sind die mit dem Verkauf betrauten Entscheidungsträger unabhängig vom FC Union (z.B. keine Vereinsmitglieder)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287730/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 06.09.2023 beantragen Sie Auskunft nach § 3 Abs. 1 Berlin…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Verkauf/Übergabe der öffentlichen Sportplätze in der Hämmerlingstr 87 an den FC Union [#287730]
Datum
7. September 2023 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 06.09.2023 beantragen Sie Auskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Die Sportanlage Hämmelingstr.88/ Friedenstr. 1 wurden nicht verkauft oder abgegeben und befindet sich weiterhin im Eigentum des Landes Berlin. Eine Vergabe der Sportanlage erfolgt nach Maßgabe des Sportförderungsgesetz Land Berlin und der Sportanlagennutzungsvorschriften. Gem. § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz sind die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Nach Anlage 1 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO – Gebühren­verzeichnis) Tarifstelle 1004 sind für eine einfache Akteneinsicht 5 bis 100 € zu erheben. Nach Einzelfallprüfung wird von der Erhebung einer Gebühr abgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkauf/Übergabe der öffentlichen Sportplätze in der Hämmerlingstr 87 an den FC Union [#287730]
Datum
7. September 2023 09:05
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287730/