Verkauf von Eichenholz aus dem Naturschutzgebiet Eichenhain

Ich möchte gern Einsicht erhalten in den Vertrag mit dem Unternehmer, der im Jahr 2018 mit der Fällung von dutzenden Eichen im Naturschutzgebiet Eichenhain beauftragt wurde.

Das Amt für Umweltschutz in Stuttgart teilte mir mit, dass die Verwertung des Holzes einem von Ihnen beauftragten Unternehmer überlassen wurde. Dieser hätte die Preise für die Fällung und Rodung in seine Einheitspreise mit einkalkuliert. Bedeutet das, dass der Erlös bzw. der Gewinn aus dem Verkauf des Eichenholzes vollständig an den Unternehmer ging?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte ger…
An Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Verkauf von Eichenholz aus dem Naturschutzgebiet Eichenhain [#62204]
Datum
17. März 2019 11:19
An
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern Einsicht erhalten in den Vertrag mit dem Unternehmer, der im Jahr 2018 mit der Fällung von dutzenden Eichen im Naturschutzgebiet Eichenhain beauftragt wurde. Das Amt für Umweltschutz in Stuttgart teilte mir mit, dass die Verwertung des Holzes einem von Ihnen beauftragten Unternehmer überlassen wurde. Dieser hätte die Preise für die Fällung und Rodung in seine Einheitspreise mit einkalkuliert. Bedeutet das, dass der Erlös bzw. der Gewinn aus dem Verkauf des Eichenholzes vollständig an den Unternehmer ging?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir sind in der B…
Von
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
27. März 2019 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir sind in der Bearbeitung und werden sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Anfrage bezüglich der Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain ...vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. März 2019. …
Von
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage bezüglich der Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain
Datum
4. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
...vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. März 2019. Nach Rücksprache mit unserer Vergabe- und Vertragsabteilung können wir Ihnen keine Einsicht in den Vertrag mit dem Unternehmer gewähren. Der Vertrag unterliegt dem Geheimhaltungsprinzip des Vergaberechts und dem Datenschutz. Herr Diehle vom Umweltschutzamt hat Ihnen schon Auskunft über die Verwertung des Holzes gegeben. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Unternehmer haben eventuell anfallende Erlöse für die Holzverwertung in ihre Einheitspreise mit einkalkuliert. Der Großteil des angefallenen Holzes war jedoch von Sträuchern und Büschen, mit deren Holz man keine Erlöse erzielen kann.
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Ihr Schreiben vom 04.04.2019 bezüglich Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain ...in Ihrem o.g. Schreiben teilen …
An Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 04.04.2019 bezüglich Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain
Datum
21. April 2019
An
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Status
...in Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mir mit, dass Sie mir aufgrund des Geheimhaltungsprinzips des Vergaberechts und dem Datenschutz keine Einsicht in den Vertrag mit dem Unternehmer genehmigen könnten, der mit der Fällung dutzender Eichen im Naturschutzgebiet Eichenhein beauftragt wurde. Die Maßnahme sei öffentlich ausgeschrieben worden. Bitte präzisieren Sie die gesetzliche Grundlage, nach derer keine Einsicht in den Vertrag mit dem Unternehmer möglich sei. Bisher ist mir kein Gesetz bekannt, dass die Einsicht in Verträge zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmern pauschal einschränkt. Auch möchte ich gern Einsicht in die öffentliche Ausschreibung erhalten.
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Ihr Schreiben vom 21.04.2019 bezüglich der Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain ...vielen Dank für Ihr Schreib…
Von
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
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Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 21.04.2019 bezüglich der Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain
Datum
13. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
...vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. April 2019. Die Stadt Stuttgart hat nach § 241 Abs. 2 BGB die Verpflichtung, die Betriebs- und Geschäftsinteressen unserer Vertragspartner zu schützen. Wir können Ihnen deshalb keine Einsicht in den Vertrag gewähren. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist nicht einschlägig, da keine Lebens- und Futtermittel betroffen sind. Die Einsicht in die öffentliche Ausschreibung ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 5 LIFG abzulehnen, da diese im Amtsblatt der Stadt vom 27.07.2017 veröffentlicht wurden und dort eingesehen werden kann. Die eingereichten Angebote der Bieter fallen unter den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Bieter.
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Ihr Schreiben vom 13.05.2019 bezüglich Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain laut Ihrem o.g. Schreiben dürften …
An Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart Details
Von
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Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 13.05.2019 bezüglich Fäll- und Rodungsmaßnahmen im Eichenhain
Datum
10. Juni 2019
An
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Status
laut Ihrem o.g. Schreiben dürften Sie mir keine Einsicht in den Vertrag mit dem Unternehmer genehmigen, der mit der Fällung dutzender Eichen im Naturschutzgebiet Eichenhain beauftragt wurde. Die Betriebs- und Geschäftsinteressen Ihrer Vertragspartner seien nach § 241 Abs. 2 BGB zu schützen. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sei nicht einschlägig, da keine Lebens- und Futtermittel betroffen seien. Dagegen bin ich der Ansicht, dass ich nach § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes das Recht auf Einsicht in die Vertragsunterlagen habe, da es sich dabei um Umweltinformationen handelt. Ich bitte um Zusendung eines rechtskräftigen Bescheids. Mit freundlichen Grüßen
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Fäll- und Rohdungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Eichenhain; Ihre Korrespondenz mit dem Bezirk Filder des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes seit März 2019
Von
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Fäll- und Rohdungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Eichenhain; Ihre Korrespondenz mit dem Bezirk Filder des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes seit März 2019
Datum
25. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
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Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 25.07.2019 zu meinem Antrag auf Einsicht in die Vertragsunterlagen zur Fällun…
An Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 25.07.2019 zu meinem Antrag auf Einsicht in die Vertragsunterlagen zur Fällung und Rodung im Naturschutzgebiet Eichenhain
Datum
22. August 2019
An
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Status
gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich Widerspruch. Begründung: Sie lehnen meinen Antrag auf Einsicht in die Vertragsunterlagen mit dem Unternehmer ab, der mit der Fällung und Rodung im Naturschutzgebiet Eichenhain beauftragt wurde, da dabei Geschäftsgeheimnisse des Unternehmers (unter anderem Preise) zugänglich gemacht würden. Die Interessen des Unternehmers seinen als wichtiger einzustufen und das Auftrags- und Vertrauensverhältnis des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes mit Geschäftspartnern könnte stark erschüttert werden. Zwar ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Umweltinformationsgesetzes bzw. § 29 Abs. 1 Nr. 3 des Umweltverwaltungsgesetzes ein Antrag abzulehnen, wenn dadurch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden. Sie lassen allerdings unerwähnt, das dies nicht gilt, wenn die betroffenen Personen einwilligen oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, ob der Unternehmer meiner Einsicht in den Vertrag zustimmen würde. Weiterhin bin ich der Ansicht, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Die umfangreiche Rodung und Fällung von Dutzenden von Eichen im Eichenhain entsetzte nicht nur mich sondern auch viele andere Mitmenschen, die dort Erholung suchten. Die Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 31.10.2017, 17.11.2017 und 09.02.2018 belegen dies (https://www.stuttgarter-zeitung.de). Unter dem Aspekt der damaligen Hochpreise für Eichenholz ist es gewiss von großem öffentlichem Interesse, inwieweit das Holz aus dem Naturschutzgebiet für unternehmerische Zwecke verwendet wurde. Die Begründung für die Ablehnung meines Antrags kann ich daher nicht nachvollziehen. Ich beantrage ich die Aufhebung des Bescheides vom 25.07.2019 sowie die Einsicht in den Vertrag mit dem Unternehmer.
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Ihr Widerspruch vom 22.08.2019 gegen den Bescheid des Garten-, Friedhofs und Forstamtes vom 25.07.2019; Antrag auf…
Von
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
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Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 22.08.2019 gegen den Bescheid des Garten-, Friedhofs und Forstamtes vom 25.07.2019; Antrag auf Einsicht in die Vertrags- und Vergabeunterlagen der Landeshauptstadt Stuttgart zur Fällung und Rohdung ...
Datum
23. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den fristgerechten Eingang Ihres Schreibens vom 22.08.2019. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Beantwortung durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt leider wegen Klärungsbedarf noch nicht möglich. Wir werden unaufgefordert-bis spätestens 21.11.2019- wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Ablehnung Ihres Antrags vom 10.06.2019 auf Einsicht in die Vertragsunterlagen zu Fäll- und Rohdungsarbeiten zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 im Naturschutzgebiet Eichenhain
Von
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Ihres Antrags vom 10.06.2019 auf Einsicht in die Vertragsunterlagen zu Fäll- und Rohdungsarbeiten zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 im Naturschutzgebiet Eichenhain
Datum
20. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkauf von Eichenholz aus dem Naturschutzgebiet Eichenhain“ [#62204] [#62204]
Datum
15. Dezember 2019 16:32
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62204/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die zuständige Behörde, das Garten- Friedhofs- und Forstamt in Stuttgart, den Schutz der vermeintlichen Geschäftsinteressen eines Unternehmers, der mit der Rohdung Dutzender von Eichen im Naturschutzgebiet Eichenhain beauftragt wurde, über das Interesse der Öffentlichkeit auf Einsicht in die Vertragsunterlagen und somit Umweltinformation stellt. Die Behörde argumentierte im Widerspruchsbescheid vom 20.11.2019, dass für die Öffentlichkeit keine Nachteile entstehen würden, wenn die Vertragsdaten nicht zugänglich gemacht werden. Die Anzahl der zu fällenden Bäume wäre bei jedem Unternehmer gleich gewesen. Laut dem Schreiben vom 04.04.2019 sei ein Großteil des angefallenen Holzes von Sträuchern und Büschen gewesen, mit deren Holz man keine Erlöse erzielen könnte. Das möchte ich nachvollziehen können, da nach der Ausschreibung vom 27.07.2017 im Stuttgarter Amtsblatt insgesamt 220 Einzelbäume, davon 100 mit Stammdurchmesser 10-30 und 120 mit Stammdurchmesser 30-50, zur Fällung ausgeschrieben wurden. Das Naturschutzgebiet könnte meiner Ansicht nach durch unternehmerische Interessen, die aus der dem Verkauf von hochpreisigen Eichenholz ohne die Möglichkeit der Vertragseinsicht durch die Öffentlichkeit resultieren, gefährdet werden. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ist der Ansicht, dass es ein Nachteil für den Unternehmer sein könnte, wenn durch die Vertragseinsicht der Wettbewerb eines Konkurrenten gefördert oder die Stellung des Betriebs im Wettbewerb nachteilig beeinflusst werden könnte. Von einer Darlegung im Einzelnen, dass ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vorliegt, habe ich keine Kenntnis. Auch könnte laut Widerspruchsbescheid die Einwilligung des Unternehmers unterbleiben, um das Vertrauen durch diesbezügliche Anfragen nicht zu erschüttern. Wieso das Vertrauen bereits durch eine Anfrage erschüttert werden sollte, erschließt sich mir nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 62204.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2019-07-25_1-bescheid-25072019.pdf - 2019-11-20_1-bescheid-20112019.pdf Anfragenr: 62204 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Verkauf von Eichenholz aus dem Naturschutzgebiet Eichenhain“ [#62204] [#62204]
Datum
15. Dezember 2019 16:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Antrag vom 10.06.2019 auf Einsicht in die Vertragsunterlagen zu Fäll- und Rodungsarbeiten zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 im Naturschutzgebiet Eichenhain: Ihr Widerspruch gegen die Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid
Von
Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Antrag vom 10.06.2019 auf Einsicht in die Vertragsunterlagen zu Fäll- und Rodungsarbeiten zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 im Naturschutzgebiet Eichenhain: Ihr Widerspruch gegen die Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid
Datum
12. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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