Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk

Unter
https://www.heise.de/news/Deutsche-Telekom-will-angeblich-demnaechst-seine-Funktuerme-verkaufen-6299016.html
heißt es:

"
Die Deutsche Telekom könnte ab Ende des ersten Quartals 2022 damit anfangen, ihr Geschäft mit Funktürmen für den Mobilfunk zu verkaufen. Sie bereite den Verkauf derzeit vor, berichtet das Handelsblatt, das sich auf mehrere nicht genannte Quellen beruft. Als Erlös seien 20 Milliarden Euro zu erwarten. Auf eine Anfrage dazu am Montagmorgen von heise online hat die Telekom noch nicht geantwortet.

In Deutschland besitzt die Telekom gut 30.000 Mobilfunkstandorte, dazu gehören Türme, Masten, Dachstandorte, Distributed Antenna Systems (DAS) und Small Cells, die der Deutschen Funkturm GmbH zusammengefasst sind. Dazu kommen 7000 Standorte in Österreich und noch welche in anderen europäischen Ländern. Mit der Sparte setzte die Telekom voriges Jahr knapp eine Milliarde Euro um. Bisher berief sich die Telekom darauf, durch eine eigene Infrastruktur eine besonders gute Netzqualität liefern zu können."

Nach meinem Verständnis werden einige solcher Standorte auch für das Digitalfunknetz der BOS mitgenutzt.

Durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurden generell an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste erhöhte Sicherheitsanforderungen festgelegt.
Noch höhere Anforderungen gelten für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze „mit erhöhtem Gefährdungspotential“ oder mit einer „Teilnehmerzahl von 100.000“, denn ab dieser Schwelle zählt ein solches Netz als „kritische Infrastruktur“. Laut der kürzlich erlassenen Verordnung ist zudem der Betrieb eines 5G-Netzes per se ein Telekommunikationsnetz „mit erhöhtem Gefährdungspotential“.

Nun handelt es sich beim Digitalfunknetz der BOS um kein öffentliches Telekommunikationsnetz.
Aber nach meiner Ansicht ist es ebenso als „kritische Infrastruktur“ und als Telekommunikationsnetz „mit erhöhtem Gefährdungspotential“ anzusehen.

Meine Fragen:

1) In welcher Form hat die BDBOS ein Mitsprache- oder Veto-Recht beim Eigentümerwechsel von Funkanlagen-Standorten des BOS-Digitalfunks ?

2) Was sind die formalen Anforderungen der BDBOS an (neue) Eigentümer von Funkanlagen-Standorten, an denen BOS-Digitalfunk zum Einsatz kommt ?

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk [#239215]
Datum
30. Januar 2022 11:22
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.heise.de/news/Deutsche-Telekom-will-angeblich-demnaechst-seine-Funktuerme-verkaufen-6299016.html heißt es: " Die Deutsche Telekom könnte ab Ende des ersten Quartals 2022 damit anfangen, ihr Geschäft mit Funktürmen für den Mobilfunk zu verkaufen. Sie bereite den Verkauf derzeit vor, berichtet das Handelsblatt, das sich auf mehrere nicht genannte Quellen beruft. Als Erlös seien 20 Milliarden Euro zu erwarten. Auf eine Anfrage dazu am Montagmorgen von heise online hat die Telekom noch nicht geantwortet. In Deutschland besitzt die Telekom gut 30.000 Mobilfunkstandorte, dazu gehören Türme, Masten, Dachstandorte, Distributed Antenna Systems (DAS) und Small Cells, die der Deutschen Funkturm GmbH zusammengefasst sind. Dazu kommen 7000 Standorte in Österreich und noch welche in anderen europäischen Ländern. Mit der Sparte setzte die Telekom voriges Jahr knapp eine Milliarde Euro um. Bisher berief sich die Telekom darauf, durch eine eigene Infrastruktur eine besonders gute Netzqualität liefern zu können." Nach meinem Verständnis werden einige solcher Standorte auch für das Digitalfunknetz der BOS mitgenutzt. Durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurden generell an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste erhöhte Sicherheitsanforderungen festgelegt. Noch höhere Anforderungen gelten für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze „mit erhöhtem Gefährdungspotential“ oder mit einer „Teilnehmerzahl von 100.000“, denn ab dieser Schwelle zählt ein solches Netz als „kritische Infrastruktur“. Laut der kürzlich erlassenen Verordnung ist zudem der Betrieb eines 5G-Netzes per se ein Telekommunikationsnetz „mit erhöhtem Gefährdungspotential“. Nun handelt es sich beim Digitalfunknetz der BOS um kein öffentliches Telekommunikationsnetz. Aber nach meiner Ansicht ist es ebenso als „kritische Infrastruktur“ und als Telekommunikationsnetz „mit erhöhtem Gefährdungspotential“ anzusehen. Meine Fragen: 1) In welcher Form hat die BDBOS ein Mitsprache- oder Veto-Recht beim Eigentümerwechsel von Funkanlagen-Standorten des BOS-Digitalfunks ? 2) Was sind die formalen Anforderungen der BDBOS an (neue) Eigentümer von Funkanlagen-Standorten, an denen BOS-Digitalfunk zum Einsatz kommt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239215/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk [#239215]" vom 30. Januar 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenhöhe
Datum
16. Februar 2022 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) "Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk [#239215]" vom 30. Januar 2022 habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#100 erfasst. Ihrer Bitte um Bereitstellung von Informationen zum Eigentümerwechsel von Funkanlagen-Standorten kann ich nicht mit einer einfachen Auskunft nachkommen, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen würde. Für schriftliche Auskünfte ist gem. § 10 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1 IFGGebV (Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz) i.V.m. Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 ein Gebührenbeitrag zwischen 30 und 250 Euro vorgesehen. Sofern ich nicht bis zum 20. Februar 2022 eine Rückmeldung Ihrerseits vorliegen habe, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Auskunftsersuchen aufrecht erhalten möchten. Ich werde Ihnen alsdann die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in ich korrigiere das mit meiner soeben versandten Nachricht von 09:57 Uhr mitgeteilte Geschäf…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
KORREKTUR GESCHÄFTSZEICHEN: Ihre IFG-Anfrage "Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk [#239215]" vom 30. Januar 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenhöhe
Datum
16. Februar 2022 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich korrigiere das mit meiner soeben versandten Nachricht von 09:57 Uhr mitgeteilte Geschäftszeichen (Gz) für Ihre im Betreff aufgeführte IFG-Anfrage. Ich habe Ihr Auskunftsersuchen mit dem Gz. St3-100 102/9#99 erfasst. Das Büroversehen bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Einschätzung. Aufgrund der zu erwartenden Gebühren ziehe ich …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: KORREKTUR GESCHÄFTSZEICHEN: Ihre IFG-Anfrage "Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk [#239215]" vom 30. Januar 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenhöhe [#239215]
Datum
16. Februar 2022 20:47
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Einschätzung. Aufgrund der zu erwartenden Gebühren ziehe ich meine Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239215/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Februar 2022, mit welcher Sie Ihre IFG-Anfrage zurüc…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Einstellung des Verwaltungsverfahrens zu Ihrer IFG-Anfrage "Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk [#239215]" vom 30. Januar 2022
Datum
21. Februar 2022 16:34
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Februar 2022, mit welcher Sie Ihre IFG-Anfrage zurückziehen. Ich habe das Verwaltungsverfahren zur Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens eingestellt. Mit freundlichem Gruß