Verkauf von Funkmasten der Telekom mit BOS-Digitalfunk
Unter
https://www.heise.de/news/Deutsche-Telekom-will-angeblich-demnaechst-seine-Funktuerme-verkaufen-6299016.html
heißt es:
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Die Deutsche Telekom könnte ab Ende des ersten Quartals 2022 damit anfangen, ihr Geschäft mit Funktürmen für den Mobilfunk zu verkaufen. Sie bereite den Verkauf derzeit vor, berichtet das Handelsblatt, das sich auf mehrere nicht genannte Quellen beruft. Als Erlös seien 20 Milliarden Euro zu erwarten. Auf eine Anfrage dazu am Montagmorgen von heise online hat die Telekom noch nicht geantwortet.
In Deutschland besitzt die Telekom gut 30.000 Mobilfunkstandorte, dazu gehören Türme, Masten, Dachstandorte, Distributed Antenna Systems (DAS) und Small Cells, die der Deutschen Funkturm GmbH zusammengefasst sind. Dazu kommen 7000 Standorte in Österreich und noch welche in anderen europäischen Ländern. Mit der Sparte setzte die Telekom voriges Jahr knapp eine Milliarde Euro um. Bisher berief sich die Telekom darauf, durch eine eigene Infrastruktur eine besonders gute Netzqualität liefern zu können."
Nach meinem Verständnis werden einige solcher Standorte auch für das Digitalfunknetz der BOS mitgenutzt.
Durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurden generell an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste erhöhte Sicherheitsanforderungen festgelegt.
Noch höhere Anforderungen gelten für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze „mit erhöhtem Gefährdungspotential“ oder mit einer „Teilnehmerzahl von 100.000“, denn ab dieser Schwelle zählt ein solches Netz als „kritische Infrastruktur“. Laut der kürzlich erlassenen Verordnung ist zudem der Betrieb eines 5G-Netzes per se ein Telekommunikationsnetz „mit erhöhtem Gefährdungspotential“.
Nun handelt es sich beim Digitalfunknetz der BOS um kein öffentliches Telekommunikationsnetz.
Aber nach meiner Ansicht ist es ebenso als „kritische Infrastruktur“ und als Telekommunikationsnetz „mit erhöhtem Gefährdungspotential“ anzusehen.
Meine Fragen:
1) In welcher Form hat die BDBOS ein Mitsprache- oder Veto-Recht beim Eigentümerwechsel von Funkanlagen-Standorten des BOS-Digitalfunks ?
2) Was sind die formalen Anforderungen der BDBOS an (neue) Eigentümer von Funkanlagen-Standorten, an denen BOS-Digitalfunk zum Einsatz kommt ?
Vielen Dank.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum30. Januar 2022
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2. März 2022
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Kosten dieser Information:250,00 Euro
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