Verkauf von Grundstücken in der Gleditschstraße in Berlin Schöneberg an einen dänischen Pensionsfonds im Jahr 2018

Bitte übermitteln Sie aus dem Verwaltungsvorgang oder den Verwaltungsvorgängen, die Bezüge zum Verkauf der Grundstücke Gleditschstraße 49-53, 57-69 in Berlin-Schöneberg an den dänischen Investor PFA im Jahr 2018 haben, sämtliche Aktenvermerke, Notizen, sonstige Aktenbestandteile, in denen Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche (jeweils schriftlich, mündlich - auch telefonisch - oder persönlich) zwischen der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen und Vertreter*innen des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg dokumentiert sind bzw. daraus ersichtlich werden, soweit diese Bezug zum Verkauf der Grundstücke oder der möglichen Ausübung eines kommunalen Vorkaufsrechts hatten.

Es wird um elektronische/digitale Übermittlung gebeten. Auszugsweise Ablichtungen, die erkennen lassen, wann eine Kontaktaufnahme oder ein Kontaktaufnahmeversuch jeweils erfolgte und von wem diese(r) ausging, reichen aus.

Eine darüber hinausgehende Information, an welchen Tagen es entsprechende Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche gab und von welcher Seite diese Kontaktaufnahme(versuche) jeweils ausgingen, wird - soweit umsetzbar - ebenfalls erbeten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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Mietergemeinschaft Gleditschstraße
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An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Mietergemeinschaft Gleditschstraße
Betreff
Verkauf von Grundstücken in der Gleditschstraße in Berlin Schöneberg an einen dänischen Pensionsfonds im Jahr 2018 [#159790]
Datum
24. Juli 2019 21:37
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übermitteln Sie aus dem Verwaltungsvorgang oder den Verwaltungsvorgängen, die Bezüge zum Verkauf der Grundstücke Gleditschstraße 49-53, 57-69 in Berlin-Schöneberg an den dänischen Investor PFA im Jahr 2018 haben, sämtliche Aktenvermerke, Notizen, sonstige Aktenbestandteile, in denen Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche (jeweils schriftlich, mündlich - auch telefonisch - oder persönlich) zwischen der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen und Vertreter*innen des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg dokumentiert sind bzw. daraus ersichtlich werden, soweit diese Bezug zum Verkauf der Grundstücke oder der möglichen Ausübung eines kommunalen Vorkaufsrechts hatten. Es wird um elektronische/digitale Übermittlung gebeten. Auszugsweise Ablichtungen, die erkennen lassen, wann eine Kontaktaufnahme oder ein Kontaktaufnahmeversuch jeweils erfolgte und von wem diese(r) ausging, reichen aus. Eine darüber hinausgehende Information, an welchen Tagen es entsprechende Kontakte oder Kontaktaufnahmeversuche gab und von welcher Seite diese Kontaktaufnahme(versuche) jeweils ausgingen, wird - soweit umsetzbar - ebenfalls erbeten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mietergemeinschaft Gleditschstraße <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mietergemeinschaft Gleditschstraße
Senatsverwaltung für Finanzen
Ihr IFG-Antrag zur Gleditschstraße Sehr geehrte Damen und Herren, ich sende Ihnen in der Anlage einen Bescheid. …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag zur Gleditschstraße
Datum
5. September 2019 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sende Ihnen in der Anlage einen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Mietergemeinschaft Gleditschstraße
AW: Ihr IFG-Antrag zur Gleditschstraße [#159790] Sehr geehrte<< Anrede >> unsere Mietergemeinschaft i…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Mietergemeinschaft Gleditschstraße
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag zur Gleditschstraße [#159790]
Datum
6. September 2019 18:43
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> unsere Mietergemeinschaft ist nicht nur „ein Mensch“, sondern eine Vielzahl von Menschen; und zwar von dem konkreten Verwaltungshandeln, auf das die Frage sich bezieht, unmittelbar betroffene Menschen. Wähler*innen (das dürfte für Ihren Dienstherrn interessant sein) und Steuerzahler*innen übrigens. Daher erstaunt und erschreckt der Formalismus, mit dem die Beantwortung unserer Anfrage - im Übrigen verfristet - von Ihnen verweigert wurde, uns ein bisschen. Wir bitten Sie freundlich, Ihre Positionierung zu hinterfragen und die erbetene Auskunft möglichst schnell zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen Mietergemeinschaft Gleditschstraße Anfragenr: 159790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>