Verkauf von Schloss Kalkum und der dazugehörigen Ländereien an Herrn Peter Thunnissen
1. Übersendung oder online -Stellung des Kaufvertrags
2. Hilfsweise, im Falle Ablehnung unter Angabe von Gründen von Nr. 1, um Antwort auf folgende Fragen:
- Welche Flurstücke der Gemarkung Kalkum sind verkauft worden
- Wer ist als Käufer aufgetreten (Privatperson oder Juristische Person, in letzterem Fall: wie heißt das Unternehmen oder sonstige juristische Person?, bitte Käufer benennen getrennt nach Schloss, Schlosspark, Ackerland, etc.)
- zu welchem Preis
- Enthält der Kaufvertrag die Verpflichtung zur Sanierung des Schlosses
- Enthält der Kaufvertrag die Verpflichtung zum langfristigen Erhalt und Betrieb des Schlosses?
- Hat der Käufer eine schriftliche mehrjährige Finanzplanung als Teil eines tragfähigen Nutzungskonzeptes für das Schloss (einen Business Plan mit 3/5 J. Einnahmen/Ausgaben-Rechnung) vorgelegt, die von anderen Einnahmen (z.B. Veräußerungen von Grundbesitz) unabhängig ist?
- Wenn ja, bitte Vorlage des Nutzungskonzeptes mit Finanzplan.
- Wurde von Experten geprüft, ob das vorliegende Nutzungskonzept tragfähig ist im Sinne der Sicherung betrieblicher Einnahmen, so dass finanzielle staatliche Unterstützung in absehbarer Zeit nicht notwendig wird ?
-Welche Sicherheiten für die Tragfähigkeit des Konzepts/welche Vertragstrafen sind vorgesehen
- Welche Regelungen wurden im Kaufvertrag getroffen, um einer Grund-/Bodenspekulation vorzubeugen, z.B. für den Fall einer Weiterveräußerung von Flächen (Ackerflächen) ?
- Hat der BLB die Bonität des Käufers geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Hat der BLB sich ein Konzept des Käufers zur baulichen ?? Sanierung des Schlosses
- Hat der BLB sich ein Konzept des Käufers zur geplanten Bebauung der mit verkauften Liegenschaften vorlegen lassen ?
- wenn ja, bitte Übersendung oder online-Stellung der Konzepte!
- Sind beide Konzepte für sich eigenständig profitabel und voneinander finanziell unabhängig?
- Wenn nein, wie garantiert der Käufer den langfristigen Erhalt des Schlosses samt Schlosspark?
- Welche Maßnahmen hat der BLB getroffen, um der Verpflichtung des Landes NRW aus Art 18 Abs. 2 gerecht zu werden und den Schutz der verkauften, im Landschaftsschutzgebiet liegenden Flächen und des denkmalgeschützten Schlosses sicher zu stellen ?
-Art 18 Abs. 2 der Landesverfassung: Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände“
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Juni 2019
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16. Juli 2019
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