Verkehrs- & Unfallaufkommen Stubenrauchstraße

Genaue Informationen zum Verkehrs- & Unfallaufkommen auf der Stubenrauchstraße in << Adresse entfernt >>. Insbesondere an den Kreuzungsstellen Höhe Glockenblumenweg, Windenweg und Petunienweg.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrs- & Unfallaufkommen Stubenrauchstraße [#264795]
Datum
5. Dezember 2022 23:54
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genaue Informationen zum Verkehrs- & Unfallaufkommen auf der Stubenrauchstraße in << Adresse entfernt >>. Insbesondere an den Kreuzungsstellen Höhe Glockenblumenweg, Windenweg und Petunienweg.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264795/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Stubenrauchstraße Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht teile ich Ihnen folge…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Stubenrauchstraße
Datum
8. Dezember 2022 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht teile ich Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen gewünschten Daten liegen dem SGA wegen fehlender Zuständigkeit nicht vor. Für die Unfalldaten wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Inneres. Für die Verkehrsmengen wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung UMVK. Mit freundlichen Grüßen