Verkehrsabteilung - Verkehr in einer Anliegerstraße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitte ich um Zugang zu folgenden Informationen:
1. Die Anzahl der Fahrzeuge, die täglich die Rüsbergstraße in beiden Richtungen befahren. Wünschenswert ist eine Einteilung nach Stunden. Bitte teilen Sie diese Informationen für den letzten verfügbaren Zeitraum mit, idealerweise für das laufende Jahr.
2. Informationen über die Anzahl der Verkehrsunfälle in der Rüsbergstraße im selben Zeitraum, einschließlich der Anzahl der dabei verletzten oder getöteten Personen.
3. Informationen über geplante oder durchgeführte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Rüsbergstraße.
Ich bitte um elektronische Zusendung der Informationen, soweit möglich.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Anfrage und teilen Sie mir die voraussichtliche Bearbeitungszeit mit. Sollten Sie für diese Anfrage Gebühren erheben, bitte ich um vorherige Benachrichtigung und um eine Rechnung.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
F.Schmitz

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß dem Informati…
An Kommunalverwaltung Witten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsabteilung - Verkehr in einer Anliegerstraße [#286532]
Datum
21. August 2023 07:48
An
Kommunalverwaltung Witten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitte ich um Zugang zu folgenden Informationen: 1. Die Anzahl der Fahrzeuge, die täglich die Rüsbergstraße in beiden Richtungen befahren. Wünschenswert ist eine Einteilung nach Stunden. Bitte teilen Sie diese Informationen für den letzten verfügbaren Zeitraum mit, idealerweise für das laufende Jahr. 2. Informationen über die Anzahl der Verkehrsunfälle in der Rüsbergstraße im selben Zeitraum, einschließlich der Anzahl der dabei verletzten oder getöteten Personen. 3. Informationen über geplante oder durchgeführte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Rüsbergstraße. Ich bitte um elektronische Zusendung der Informationen, soweit möglich. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Anfrage und teilen Sie mir die voraussichtliche Bearbeitungszeit mit. Sollten Sie für diese Anfrage Gebühren erheben, bitte ich um vorherige Benachrichtigung und um eine Rechnung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, F.Schmitz Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286532/

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Kommunalverwaltung Witten
Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf Ihrem Antrag teile ich folgendes mit: Zu 1.) In dem le…
Von
Kommunalverwaltung Witten
Betreff
Verkehrsabteilung - Verkehr in einer Anliegerstraße [#286532]
Datum
21. August 2023 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf Ihrem Antrag teile ich folgendes mit: Zu 1.) In dem letzten verfügbaren Zeitraum (14.06.-21.06.2023) fuhren täglich (also in 24 Stunden) 1411 Fahrzeuge durchschnittlich durch die Rüsbergstraße, dies gilt für beide Fahrtrichtungen zusammen. Eine nähere Aufschlüsselung liegt nicht vor. Zu 2.) Dazu liegen hier keine Informationen vor. Zu 3.) Überprüfung des Anliegerverkehrs (durch die Polizei), Geschwindigkeitsüberwachungen, Aufstellung von zusätzlichen Beschilderungen auf der Straße Im Hammertal und in der Rüsbergstraße, Aufstellung von Leitpfosten und Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Brückenunterführung und der Markenstraße, Änderung der Tourenplanung der Entsorgung, Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays Mit freundlichen Grüßen