Verkehrsbehinderung auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581)
Am 2. Februar 2022 gegen 19.54 Uhr wurde dem Ordnungs- und Verkehrsdienst eine Verkehrsbehinderung auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581) telefonisch gemeldet. Diese Verkehrsbehinderung bestand darin, dass ein Kfz den Radweg blockierte und die Benutzung des Radweges durch Radfahrende damit nicht mehr möglich war. Kurz darauf wurde diese Örtlichkeit vom Außendienst besucht und eine Verwarnung ausgestellt, die Verkehrsbehinderung wurde jedoch nicht beseitigt.
Auf eine Beschwerde vom 3. Februar 2022, dass die Verkehrsbehinderung nicht beseitigt worden war, antwortete der Ordnungs- und Verkehrsdienst: „Der nur durch die Bodenmarkierung getrennte Gehweg ist etwa doppelt so breit wie der Radweg. Somit war ein vorbeifahren für Radfahrende an dieser Stelle problem- und gefahrlos möglich, auch ohne Behinderungen in der Begegnung für zu Fuß gehende (...)“
Bitte erläutern Sie mir, warum der der Ordnungs- und Verkehrsdienst in seiner Antwort vom 3. Februar 2022 schreibt, dass ein Vorbeifahren auf dem breiten Gehweg möglich sei, obwohl das Radfahren auf dem Gehweg an dieser Stelle verboten ist.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum9. März 2022
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12. April 2022
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