Verkehrsbehinderung auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581)

Am 2. Februar 2022 gegen 19.54 Uhr wurde dem Ordnungs- und Verkehrsdienst eine Verkehrsbehinderung (Kfz blockierte den Radweg) auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581) telefonisch gemeldet. Kurz darauf wurde diese Örtlichkeit vom Außendienst besucht und eine Verwarnung ausgestellt, die Verkehrsbehinderung wurde jedoch nicht beseitigt.

Auf eine Beschwerde vom 3. Februar 2022, dass die Verkehrsbehinderung nicht beseitigt worden war, antwortete der Ordnungs- und Verkehrsdienst: „Der nur durch die Bodenmarkierung getrennte Gehweg ist etwa doppelt so breit wie der Radweg. Somit war ein vorbeifahren für Radfahrende an dieser Stelle problem- und gefahrlos möglich, auch ohne Behinderungen in der Begegnung für zu Fuß gehende (...)“ Mit dieser Antwort soll offenbar gemeint werden, dass Radfahrende, die den Radweg aufgrund der Behinderung nicht nutzen konnten, auf dem Gehweg fahren sollen.

Bitte erläutern Sie mir, wie Radfahrende an dieser Stelle unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle vorbeifahren dürfen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsbehinderung auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581) [#241698]
Datum
23. Februar 2022 03:06
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 2. Februar 2022 gegen 19.54 Uhr wurde dem Ordnungs- und Verkehrsdienst eine Verkehrsbehinderung (Kfz blockierte den Radweg) auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581) telefonisch gemeldet. Kurz darauf wurde diese Örtlichkeit vom Außendienst besucht und eine Verwarnung ausgestellt, die Verkehrsbehinderung wurde jedoch nicht beseitigt. Auf eine Beschwerde vom 3. Februar 2022, dass die Verkehrsbehinderung nicht beseitigt worden war, antwortete der Ordnungs- und Verkehrsdienst: „Der nur durch die Bodenmarkierung getrennte Gehweg ist etwa doppelt so breit wie der Radweg. Somit war ein vorbeifahren für Radfahrende an dieser Stelle problem- und gefahrlos möglich, auch ohne Behinderungen in der Begegnung für zu Fuß gehende (...)“ Mit dieser Antwort soll offenbar gemeint werden, dass Radfahrende, die den Radweg aufgrund der Behinderung nicht nutzen konnten, auf dem Gehweg fahren sollen. Bitte erläutern Sie mir, wie Radfahrende an dieser Stelle unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle vorbeifahren dürfen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241698/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr Antragsteller/in Sie baten mit Anfrage vom 23.02.2022 um die Information "wie Radfahrende an dieser Ste…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Verkehrsbehinderung auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581) [#241698]
Datum
9. März 2022 12:00
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr Antragsteller/in Sie baten mit Anfrage vom 23.02.2022 um die Information "wie Radfahrende an dieser Stelle unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle vorbeifahren dürfen". Nach § 2 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) gilt dieses Gesetz ausschließlich für Verwaltungstätigkeiten. Ein Informationszugang nach dem IFG NRW kommt daher bei dieser Frage nicht in Betracht. Darüber hinaus ist der Verkehrsdienst grundsätzlich für den ruhenden Verkehr zuständig. Mit freundlichen Grüßen