Verkehrsbehinderung auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581)
Am 2. Februar 2022 gegen 19.54 Uhr wurde dem Ordnungs- und Verkehrsdienst eine Verkehrsbehinderung (Kfz blockierte den Radweg) auf der Bergisch Gladbacher Straße (Höhe Hausnummer 581) telefonisch gemeldet. Kurz darauf wurde diese Örtlichkeit vom Außendienst besucht und eine Verwarnung ausgestellt, die Verkehrsbehinderung wurde jedoch nicht beseitigt.
Auf eine Beschwerde vom 3. Februar 2022, dass die Verkehrsbehinderung nicht beseitigt worden war, antwortete der Ordnungs- und Verkehrsdienst: „Der nur durch die Bodenmarkierung getrennte Gehweg ist etwa doppelt so breit wie der Radweg. Somit war ein vorbeifahren für Radfahrende an dieser Stelle problem- und gefahrlos möglich, auch ohne Behinderungen in der Begegnung für zu Fuß gehende (...)“ Mit dieser Antwort soll offenbar gemeint werden, dass Radfahrende, die den Radweg aufgrund der Behinderung nicht nutzen konnten, auf dem Gehweg fahren sollen.
Bitte erläutern Sie mir, wie Radfahrende an dieser Stelle unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle vorbeifahren dürfen.
Anfrage abgelehnt
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Datum23. Februar 2022
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25. März 2022
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