Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen

Alle verfügbaren Informationen zu den Strassenverkehr bezogenen Massnahmen (Messungen, Kontrollen, Planungen, etc) des Lärm- und Emissionsschutzes im Stadtteil Rommelsbach seit Einführung des flächendeckenden Tempolimits von 30km/h in 2021. Bitte übermitteln Sie mir auch die gleichen Informationen zum Landkreis Reutlingen zum Vergleich.

Hintergrund der Anfrage ist, dass die Massnahmen der Verkehrskontrollen in Rommelsbach ganz offensichtlich unzureichend sind und selbst die Fahrzeuge der reutlinger Betriebe das Tempolimit von 30 km/h auf der Kniebisstrasse missachten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Informa…
An Landratsamt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#220568]
Datum
17. Mai 2021 22:51
An
Landratsamt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Informationen zu den Strassenverkehr bezogenen Massnahmen (Messungen, Kontrollen, Planungen, etc) des Lärm- und Emissionsschutzes im Stadtteil Rommelsbach seit Einführung des flächendeckenden Tempolimits von 30km/h in 2021. Bitte übermitteln Sie mir auch die gleichen Informationen zum Landkreis Reutlingen zum Vergleich. Hintergrund der Anfrage ist, dass die Massnahmen der Verkehrskontrollen in Rommelsbach ganz offensichtlich unzureichend sind und selbst die Fahrzeuge der reutlinger Betriebe das Tempolimit von 30 km/h auf der Kniebisstrasse missachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220568/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen
Sehr Antragsteller/in für den Stadtteil Rommelsbach ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Reutlingen zuständi…
Von
Landratsamt Reutlingen
Betreff
Antwort: WG: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#220568]
Datum
18. Mai 2021 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für den Stadtteil Rommelsbach ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Reutlingen zuständig. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen unter folgender Mail-Adresse an die Stadt Reutlingen: <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Frist ist mittlerweile überschritten. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? …
An Landratsamt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#220568]
Datum
14. Juni 2021 18:26
An
Landratsamt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Frist ist mittlerweile überschritten. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220568/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Guten Tag, Ihre Mail ist bei der Verkehrsabteilung der Stadt Reutlingen eingegangen. Sofern weitere Unterlagen z…
Von
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Betreff
Re: AW: Antwort: WG: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#220568]
Datum
14. Juni 2021 18:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Mail ist bei der Verkehrsabteilung der Stadt Reutlingen eingegangen. Sofern weitere Unterlagen zur Bearbeitung benötigt werden oder Rückfragen bestehen, wird sich der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Schließung Rathaus und aller Verwaltungsstandorte für den Publikumsverkehr Um die Verbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen, müssen soziale Kontakte minimiert werden. Deshalb schließt die Stadtverwaltung Reutlingen ab Dienstag, 17. März 2020 das Rathaus mit allen Verwaltungsstandorten sowie alle Bezirksämter und das Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen für den Publikumsverkehr. Die Stadtverwaltung ist zwar besetzt, die Öffnungszeiten sind jedoch aufgehoben. Die Kommunikation läuft ausschließlich per Telefon, per Post oder schriftlich per E-Mail. Nicht aufschiebbare persönliche Anliegen können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter abgesprochen werden. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gleichermaßen. Die Bürgerschaft wird gebeten, abzuwägen, ob ein Termin zwingend notwendig ist, oder ob Erledigungen im Rathaus und in den Bezirksämtern nicht zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden können. Wir bitten um Veständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in …
An Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Antwort: WG: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#220568]
Datum
22. Juni 2021 13:12
An
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen“ vom 17.05.2021 (#220568) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220568/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Guten Tag, Ihre Mail ist bei der Verkehrsabteilung der Stadt Reutlingen eingegangen. Sofern weitere Unterlagen z…
Von
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Betreff
Re: AW: Re: AW: Antwort: WG: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#220568]
Datum
22. Juni 2021 13:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Mail ist bei der Verkehrsabteilung der Stadt Reutlingen eingegangen. Sofern weitere Unterlagen zur Bearbeitung benötigt werden oder Rückfragen bestehen, wird sich der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Schließung Rathaus und aller Verwaltungsstandorte für den Publikumsverkehr Um die Verbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen, müssen soziale Kontakte minimiert werden. Deshalb schließt die Stadtverwaltung Reutlingen ab Dienstag, 17. März 2020 das Rathaus mit allen Verwaltungsstandorten sowie alle Bezirksämter und das Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen für den Publikumsverkehr. Die Stadtverwaltung ist zwar besetzt, die Öffnungszeiten sind jedoch aufgehoben. Die Kommunikation läuft ausschließlich per Telefon, per Post oder schriftlich per E-Mail. Nicht aufschiebbare persönliche Anliegen können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter abgesprochen werden. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gleichermaßen. Die Bürgerschaft wird gebeten, abzuwägen, ob ein Termin zwingend notwendig ist, oder ob Erledigungen im Rathaus und in den Bezirksämtern nicht zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden können. Wir bitten um Veständnis. Freundliche Grüße