Verkehrsdaten Oberlaimbach

Am Ortseingang von Oberlaimbach in Richtung Neustadt Aisch ist eine Geschwindigkeitsmesstafel. Ich bitte um die Herausgabe aller vom Gerät aufgezeichneten Daten, insbesondere die Anzahl der Fahrzeuge und die gemessen Geschwindigkeit für die Jahre 2023, 2022, 2020, 2019 und 2018.

Weiterhin würde ich wissen wollen, welche Maßnahmen auf Grundlage der erfassten Daten für die Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt Oberlaimbach getroffen wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Ortseingang von Oberlaimbach in…
An Stadt Scheinfeld - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsdaten Oberlaimbach [#300331]
Datum
16. Februar 2024 18:13
An
Stadt Scheinfeld - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Ortseingang von Oberlaimbach in Richtung Neustadt Aisch ist eine Geschwindigkeitsmesstafel. Ich bitte um die Herausgabe aller vom Gerät aufgezeichneten Daten, insbesondere die Anzahl der Fahrzeuge und die gemessen Geschwindigkeit für die Jahre 2023, 2022, 2020, 2019 und 2018. Weiterhin würde ich wissen wollen, welche Maßnahmen auf Grundlage der erfassten Daten für die Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt Oberlaimbach getroffen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300331/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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