Verkehrsführung an der Bahnunterführung Kunstmühleweg
Je nach Wetterlage benutze ich den gemeinsame Geh- und Radweg der Bahnunterführung Kunstmühleweg als Fußgänger oder Radfahrer.
Dieser ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 240 - "Gemeinsamer Geh- und Radweg" entsprechend gekennzeichnet.
Trotzdem wird dieser gemeinsame Geh- und Radweg mehrmals täglich von Pkws befahren und es kommt regelmäßig zur Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern.
Meine Fragen:
- Besteht für diesen gemeinsame Geh- und Radweg eine Ausnahme-Genehmigung für Pkw-Nutzung, z.B. durch Anwohner ?
- Wenn ja:
- Warum wird auf diese Ausnahmegenehmigung nicht durch entsprechende Beschilderung hingewiesen ?
- Wie viele Ausnahme-Genehmigungen wurden bislang dazu erteilt ?
- Wenn nein:
- Ist geplant, das Befahren durch Pkw durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, um dadurch die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen ?
- Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Pkws sind Ihnen an dieser Stelle im Zeitraum der letzten 5 Jahren bekannt ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
-
Datum8. März 2019
-
7. April 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!