Verkehrsführung an der Bahnunterführung Kunstmühleweg

Je nach Wetterlage benutze ich den gemeinsame Geh- und Radweg der Bahnunterführung Kunstmühleweg als Fußgänger oder Radfahrer.
Dieser ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 240 - "Gemeinsamer Geh- und Radweg" entsprechend gekennzeichnet.

Trotzdem wird dieser gemeinsame Geh- und Radweg mehrmals täglich von Pkws befahren und es kommt regelmäßig zur Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern.

Meine Fragen:

- Besteht für diesen gemeinsame Geh- und Radweg eine Ausnahme-Genehmigung für Pkw-Nutzung, z.B. durch Anwohner ?

- Wenn ja:
- Warum wird auf diese Ausnahmegenehmigung nicht durch entsprechende Beschilderung hingewiesen ?
- Wie viele Ausnahme-Genehmigungen wurden bislang dazu erteilt ?

- Wenn nein:
- Ist geplant, das Befahren durch Pkw durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, um dadurch die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen ?

- Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Pkws sind Ihnen an dieser Stelle im Zeitraum der letzten 5 Jahren bekannt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    7. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Je nach Wetter…
An Stadt Leutkirch im Allgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsführung an der Bahnunterführung Kunstmühleweg [#60565]
Datum
8. März 2019 13:20
An
Stadt Leutkirch im Allgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Je nach Wetterlage benutze ich den gemeinsame Geh- und Radweg der Bahnunterführung Kunstmühleweg als Fußgänger oder Radfahrer. Dieser ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 240 - "Gemeinsamer Geh- und Radweg" entsprechend gekennzeichnet. Trotzdem wird dieser gemeinsame Geh- und Radweg mehrmals täglich von Pkws befahren und es kommt regelmäßig zur Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern. Meine Fragen: - Besteht für diesen gemeinsame Geh- und Radweg eine Ausnahme-Genehmigung für Pkw-Nutzung, z.B. durch Anwohner ? - Wenn ja: - Warum wird auf diese Ausnahmegenehmigung nicht durch entsprechende Beschilderung hingewiesen ? - Wie viele Ausnahme-Genehmigungen wurden bislang dazu erteilt ? - Wenn nein: - Ist geplant, das Befahren durch Pkw durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, um dadurch die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen ? - Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Pkws sind Ihnen an dieser Stelle im Zeitraum der letzten 5 Jahren bekannt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leutkirch im Allgäu
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Unterführung im Kunstmühlenweg bestehen für die Anwohner Ausnahmegenehmigunge…
Von
Stadt Leutkirch im Allgäu
Betreff
AW: Verkehrsführung an der Bahnunterführung Kunstmühleweg [#60565]
Datum
13. März 2019 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Unterführung im Kunstmühlenweg bestehen für die Anwohner Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des gemeinsamen Geh- und Radweges. Diese Ausnahmegenehmigungen wurden unter der Auflage erteilt, dass beim Befahren äußerste Sorgfalt des Fahrzeugführers erforderlich ist. Das Befahren der Unterführung hat unter Beachtung der Fußgänger und Radfahrer zu erfolgen. Daher ist eine entsprechende Beschilderung nicht notwendig. Bisher wurden 6 Genehmigungen ausgestellt, die noch Gültigkeit besitzen. Im Zeitraum der letzten 5 Jahre sind nach Mitteilung der Polizei keine Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Pkws im Bereich der Unterführung des Kunstmühlenweg bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Klärung meiner Frage. Mit freundlichen Grüß…
An Stadt Leutkirch im Allgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsführung an der Bahnunterführung Kunstmühleweg [#60565]
Datum
13. März 2019 18:57
An
Stadt Leutkirch im Allgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Klärung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>