Verkehrsgespräche 2019 - Stadt Paderborn

- das vollständige Dokument der "Verkehrsgespräche 2019" in elektronischer Form per Mail

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
Verkehrsgespräche 2019 - Stadt Paderborn [#202943]
Datum
5. November 2020 10:43
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das vollständige Dokument der "Verkehrsgespräche 2019" in elektronischer Form per Mail
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202943/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 4. Januar 2021 11:36 An: '…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Januar 2021 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 4. Januar 2021 11:36 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 05.11.2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) NRW die Vorlage des Protokolls der im Jahr 2019 geführten Verkehrsgespräche in elektronischer Form per E-Mail. Das IFG NRW gewährt grundsätzlich einen voraussetzungslosen Zugang zu den bei der Stadt Paderborn vorliegenden amtlichen Informationen. Ungeachtet dessen ist von hier zu prüfen, ob einer der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestände erfüllt ist. Das Protokoll enthält unter anderem Informationen über Petenten sowie Angaben über Örtlichkeiten, welche Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen und somit als personenbezogene Daten anzusehen sind. Deren Herausgabe richtet sich nach § 9 IFG NRW. Unter Würdigung der von Ihnen im o.g. Antrag gemachten Ausführungen sehe ich die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift als nicht erfüllt an, so dass diese personenbeziehbaren Angaben nicht zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren enthält das Protokoll Informationen über unterschiedliche Auffassungen bezüglich einer verkehrlichen Angelegenheit im Bereich der Paderborner Straße, die als Bestandteil eines umfänglichen Willensbildungsprozesses dem Schutzbereich von § 7 Abs. 2 Buchstabe a IFG NRW unterliegen und somit ebenfalls nicht herausgegeben werden. Im Übrigen übersende ich Ihnen als Anlage das Protokoll über die Verkehrsgespräche 2019, wobei lediglich die zuvor erwähnten Informationen geschwärzt worden sind. Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit Ziffer 1.3.1 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG NRW) werden für die Bereitstellung der Unterlagen Gebühren nicht erhoben. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen (§ 13 IFG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz [#202943] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die ausführl…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz [#202943]
Datum
4. Januar 2021 12:48
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage. Der Prozess der Willensbildung ist geschützt (Paderborner Straße). Die Beratungsgrundlagen sowie das Beratungsergebnis sind davon jedoch ausgenommen: Unter Beachtung dessen bitte ich um Information um welchen Sachverhalt es bei diesem Punkt 104 grundsätzlich ging sowie (falls vorhanden) welches Beratungsergebnis nach der Willensbildung steht. Zusätzlich weise ich darauf hin, dass "der Ausschlussgrund (...) nur für Anordnungen, Äußerungen und Hinweise ein, die die Willensbildung steuern sollen" greift. "Soweit hingegen der Inhalt der Entscheidung betroffen ist, wie etwa bei der Mitteilung von Tatsachen oder Hinweisen auf die Rechtslage, ist dies nicht als ein Teil des Willensbildungsprozesses anzusehen mit der Folge, dass die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes nicht vorliegen." So Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1679/04 Rn. 124 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202943/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz [#202943] Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem in Rede stehenden …
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz [#202943]
Datum
6. Januar 2021 10:42
Status
smime.p7s
7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bei dem in Rede stehenden Teil des Protokolls unter Ziffer 104 geht es um die verkehrliche Erschließung des Möbelhauses Höffner. Der Willensbildungsprozess endete damit, dass das Firmengelände über die Paderborner Straße erschlossen worden ist und entsprechende, für jedermann ersichtliche Zufahrtsregelungen angeordnet wurden. Die im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 09.11.2006, AZ.: 8 A 1679/04 dargelegten Gründe für eine Nichtanwendbarkeit der Ausschlussgründe des § 7 Abs. 2 Buchstabe a IFG NRW liegen hier nicht vor. Eine weitergehende Begründung kann Ihnen nicht gegeben werden, da ansonsten der Zweck der Ablehnung des Informationszugangs gefährdet würde. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz [#202943] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke vielmals für die…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz [#202943]
Datum
6. Januar 2021 10:53
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke vielmals für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202943/