Verkehrsgespräche am 5.2.2020

- sämtliche Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 5.2.2020 mit der Stadt Paderborn, die die Kreispolizeibehörde im Vorgang

=> Angefragt sind auch und insbesondere vorbereitende Unterlagen, Notizen, zu besprechende Punkte etc.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsgespräche am 5.2.2020 [#231796]
Datum
27. Oktober 2021 09:53
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen zu den Verkehrsgesprächen am 5.2.2020 mit der Stadt Paderborn, die die Kreispolizeibehörde im Vorgang => Angefragt sind auch und insbesondere vorbereitende Unterlagen, Notizen, zu besprechende Punkte etc.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231796/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsgespräche am 5.2.2020“ vom 27.10.2021 …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsgespräche am 5.2.2020 [#231796]
Datum
30. November 2021 10:42
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsgespräche am 5.2.2020“ vom 27.10.2021 (#231796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231796/

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Verkehrsgespräche am 05.02.2020 (Anfragenummer #231796) Kreispolizeibehörde Paderborn Direktion Zentrale Aufgaben …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
Verkehrsgespräche am 05.02.2020 (Anfragenummer #231796)
Datum
6. Dezember 2021 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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17,8 KB


Kreispolizeibehörde Paderborn Direktion Zentrale Aufgaben Az.: ZA 1.1-30.01 Herrn [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) Verkehrsgespräche am 05.02.2020 mit der Stadt Paderborn Ihr Antrag auf Informationszugang vom 27.10.2021, Anfragenummer #231796 Sehr [geschwärzt], die von Ihnen angefragten Informationen liegen hier nicht vor. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Zur allgemeinen Information: Bei den Verkehrsgesprächen werden Vorschläge zur Verkehrsraumgestaltung erörtert. Je nach Sachlage entstehen daraus entweder Verkehrsrechtliche Anordnungen zu konkreten Örtlichkeiten, welche dann durch die Straßenbaulastträger umgesetzt werden oder aber die gemachten Vorschläge finden keine Zustimmung und werden verworfen. Dies erklärt, warum keine darüber hinaus gehenden Protokolle oder Notizen erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>