Verkehrsgutachten zu Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) sind die Begründung und der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt worden, nicht aber das dem Bebauungsplan zugrunde legende Verkehrsgutachten. Um eine korrekte Einschätzung des Bebauungsplans zu ermöglichen, bitte ich um Auslegung des entsprechenden Verkehrsgutachtens.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsgutachten zu Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 [#306631]
Datum
18. April 2024 11:52
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) sind die Begründung und der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt worden, nicht aber das dem Bebauungsplan zugrunde legende Verkehrsgutachten. Um eine korrekte Einschätzung des Bebauungsplans zu ermöglichen, bitte ich um Auslegung des entsprechenden Verkehrsgutachtens.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306631/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Harburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. April 2024. Hiermit bestätigen wir …
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsgutachten zu Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67 [#306631]
Datum
22. April 2024 09:22
Status
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15,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. April 2024. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens. Der Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) wurde noch nicht öffentlich ausgelegt, da der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung noch nicht durch die kommunalpolitischen Gremien erfolgt ist. Am 22. April 2024 soll in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss u.a. über den Beschluss zur öffentlichen Auslegung im Rahmen des o.g. Bebauungsplanverfahrens beraten werden. Ferner können Sie sich auch im Internet über die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses informieren: https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/allris.net.asp. Sobald der Auslegungsbeschluss mit Zustimmung durch den Stadtentwicklungsausschuss und durch die Bezirksversammlung Harburg gefasst wurde, werden sämtliche Planunterlagen, die Fachgutachten und die Umweltakte im Rahmen der öffentlichen Auslegung für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Die öffentliche Auslegung soll im Mai/Juni 2024 beginnen; der genaue Zeitraum wird vorher im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Mit freundlichen Gruß